Mülheim. Nach dem erbarmungslosen Übergriff auf einen Essener (80) beginnt nun das Sicherungsverfahren gegen den möglicherweise schuldunfähigen Mülheimer.
Aus heiterem Himmel und ohne Erbarmen soll ein 37-jähriger Mann am Morgen des 21. Mai auf dem Radschnellweg RS1 in Mülheim auf einen 80-Jährigen eingeprügelt haben. Erst als er dachte, sein Opfer sei tot, habe er von ihm abgelassen, hatte Henning Bierhaus, Pressesprecher des Landgerichts Duisburg, vor einiger Zeit erklärt. Knapp sechs Monate nach der Tat muss sich der mutmaßliche Täter nun ab Mittwoch, 10. November, 9.15 Uhr, vor Gericht verantworten.
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Die Staatsanwaltschaft wirft dem 37-Jährigen unter anderem versuchten Mord vor, geht allerdings davon aus, dass er bei Begehung der Tat schuldunfähig gewesen ist. Es kommt zu einem so genannten Sicherungsverfahren, in dem geklärt wird, ob er langfristig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird.
Von „florider, paranoider Schizophrenie“ ist in der Antragsschrift die Rede
Von einer „floriden, paranoiden Schizophrenie“ ist in der Antragsschrift die Rede. Eine Phase, erklärte Bierhaus damals, in der Erkrankte oft Halluzinationen haben oder Stimmen hören. Die Folgen der Attacke waren heftig: blutende Verletzungen am Kopf, Brüche des Mittelgesichtsknochens und einiger Rippen sowie eine Lungenprellung. „Es bestand akute Lebensgefahr“, so Bierhaus.