Mülheim. Wer einen grauen oder rosa Papierführerschein hat und zwischen 1953 und ‘58 geboren wurde, muss den Schein umtauschen. Die Frist endet im Januar.
Manche hängen noch an ihren grauen „Lappen“ oder den rosa Pappen. Doch die Tage der Papier-Führerscheine sind längst gezählt. Wer zwischen 1953 und 1958 geboren ist, muss sich einen Termin merken: Mit dem Ablauf des 19. Januar 2022 werden die grauen und rosa Führerscheine per Gesetz ungültig.
Der Hintergrund: Bis zum 19. Januar 2033 sollen alle EU-Bürger fälschungssichere Führerscheine haben und müssen daher im Vorfeld rechtzeitig neue Dokumente beantragen. Gesetzlich festgelegt wurde das schon im Jahr 2019, doch nun rückt die Frist für die erste Gruppe näher. Die Termine wurden jahrgangsweise gestaffelt, damit nicht alle auf einmal zum Bürgeramt kommen.
Umtausch-Frist richtet sich nach dem Geburtsjahr des Mülheimer Inhabers
Die Umtausch-Frist richtet sich bei den Papierführerscheinen nach dem Geburtsjahr des Inhabers. Die nächste Gruppe, die Jahrgänge 1959 bis 1964, müssen den (grauen oder rosafarbenen) Papierführerschein dann bis zum 19. Januar 2023 umgetauscht haben.
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Bei den Kartenführerscheinen richtet sich die Umtauschpflicht nach dem Ausstellungsjahr. Ab 1999 gab es (bis 12. Januar 2013) unbefristete Führerscheine im Kartenformat, die ersten davon müssen bis 19. Januar 2026 umgetauscht werden (Tabelle). Das Ausstellungsdatum findet sich auf der Karten-Vorderseite unter der Ziffer 4a.
Eine Ausnahme gilt für die Jahrgänge vor 1953: Wer erst 1952 oder früher geboren ist, kann sich mit dem Umtausch des unbefristeten Führerscheins, egal ob grau, rosa oder schon als Scheckkarte (ausgestellt vor dem 13. Januar 2013) noch Zeit lassen bis zum 19. Januar 2033.
In Mülheim können nur Mülheimer ihre Führerscheine umtauschen
Neuere Führerscheine, die ab dem 13. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind in ihrer Gültigkeit auf 15 Jahre befristet. Das Ende der Frist kann jeder selbst ablesen, es findet sich jeweils unter der Rubrik 4b auf der Karten-Seite mit dem Passbild. Die ersten befristeten Kartenführerscheine (aus 2013) müssen also im Januar 2028 – 15 Jahre später - umgetauscht werden.
Der neue Führerschein wird zugeschickt
Der neue Kartenführerschein wird meist innerhalb von 15 Werktagen von der Bundesdruckerei per Post nach Hause geschickt, so das Bürgeramt. Dafür muss die Karteikartenabschrift – wenn man einen Papierführerschein umtauscht, den man in einer anderen Stadt gemacht hat – aber schon bei der Antragstellung vorgelegen haben, sonst verlängert sich die Frist.
Der alte Führerschein wird befristet, damit man ihn bis zum Eintreffen der Post mit der neuen Karte noch nutzen kann. Er gilt bis zum Ablauf der Frist dann aber nur in der BRD. Wer den Führerschein im Ausland braucht, kann nicht auf die Post warten, sondern muss den neuen Kartenführerschein persönlich im Bürgeramt abholen und den alten dazu mitbringen.
Mehr Informationen zum Antrag auf den neuen Führerschein finden sich auf der Seite der Stadtverwaltung unter www.muelheim-ruhr.de.
Man muss seinen Führerschein immer dort umtauschen, wo man auch wohnt. Die Mülheimer Führerscheinstelle hat seit 2019 bislang rund 7000 Fahrerlaubnisse umgetauscht. Die Stadtverwaltung rechnet künftig mit rund 12.000 Umtausch-Anträgen pro Jahr bis 2033. „Wir bemerken schon jetzt eine steigende Tendenz“, so Bürgeramtsleiter Reinhard Kleibrink. Die Führerscheinstelle im Bürgeramt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, dass mit einem jetzt noch rechtzeitig vorgenommenen Umtausch der zu Beginn des Jahres 2022 erwartbare größere Andrang vermieden werden kann. Der neue Kartenführerschein kostet 30,40 Euro.
Amtsleiter Kleibrink verweist darauf, dass vor dem Umtausch bei den Papierführerscheinen darauf geachtet werden muss, ob diese auch in Mülheim ausgestellt wurden. „Sonst wird eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde benötigt.“ Wer also zum Beispiel einst in Essen seinen Führerschein gemacht hat, muss die Karteiabschrift zuvor dort im Straßenverkehrsamt beantragen.
Wer die Fleppe nicht in Mülheim machte, braucht eine Abschrift der anderen Behörde
Die Fax-Nummer der Führerscheinstelle Mülheim (0208 / 455-3391) ist dabei zur Übermittlung der Daten aus einer anderen Stadt hilfreich. Ansonsten gilt beim Antrag auf den Führerschein-Umtausch im Mülheimer Bürgeramt: Zuvor möglichst online unter https://terminvergabe.muelheim-ruhr.de oder auch telefonisch (455-3333) einen Termin vereinbaren, Personalausweis, ein neues biometrisches Passbild und den aktuellen Führerschein mitbringen. Der neue Führerschein muss sofort bezahlt werden. Rückfragen zum Thema „Umtausch alt gegen neu“ werden unterführerschein@muelheim-ruhr.de von der Stadt beantwortet.