Mülheim. Graue Fleppe oder rosa Pappe: Der Umtausch der Führerscheine ist Pflicht. Allerdings können sich Bürger auch in Mülheim damit noch Zeit lassen.
Es gibt sie noch, die grauen „Lappen“, die alten Papier-Führerscheine. Doch ihre Tage sind jetzt gezählt, genauso wie die der rosafarbenen Pappen und der neueren Scheckkarten: Bis 2033 sollen alle EU-Bürger fälschungssichere Führerscheine haben und müssen daher neue Dokumente beantragen. Eine Mammutaufgabe für die Stadtverwaltung, die aktuell von rund 12.000 Fällen pro Jahr bis 2033 ausgeht. Die gute Nachricht: Es bleibt genug Zeit dafür, und niemand muss sich jetzt hetzen.
Mülheimer Bürger sollten sich an den Stufenplan halten
Damit nämlich nicht alle auf einmal kommen (müssen), gibt es einen Stufenplan, der sich bei den Papierführerscheinen nach dem Geburtsjahr des Inhabers richtet, bei den Kartenführerscheinen nach dem Ausstellungsjahr. Die erste Frist läuft erst 2022 ab, das gilt für jene Bürger, die einen Führerschein aus Papier haben und zwischen 1953 und 1958 geboren sind. Wer vor 1953 geboren ist, hätte sogar noch Zeit bis zum Januar 2033.
Ab dem Jahr 1999 gab es (bis Januar 2013) die unbefristeten Führerscheine im Kartenformat, die ersten davon müssen dann bis Januar 2026 umgetauscht werden.
Die Zahlen im Bürgeramt haben sich schon fast verdoppelt
Obwohl also noch reichlich Zeit ist, hat sich dennoch die Zahl der Anträge in der Führerscheinstelle im Bürgeramt bereits jetzt beinahe verdoppelt: Sind im ersten Halbjahr 2018 genau 297 Führerscheine im Bürgeramt beantragt und bearbeitet worden, so waren es in den ersten sechs Monaten von 2019 bereit 558, sagt Amtsleiter Reinhard Kleibrink. Zwar könne man schon jetzt seinen Führerschein umtauschen, auch wenn die Frist noch lange gilt, aber: „Wir würden uns wünschen, dass die Leute jahrgangsgerecht bei uns erscheinen.“ Nur so sei die Mammutaufgabe auch für die Behörde zeitnah zu stemmen, die durch Umstrukturierungsmaßnahmen versucht, den Mehraufwand zu kompensieren.
Die Verordnung gilt bereits seit dem 19. März. „Es gab wenig Vorlauf seitens des Gesetzgebers“, sagt Kleibrink.
Neue Führerscheine sind nur noch 15 Jahre lang gültig
Der ADAC spricht von 43 Millionen Führerscheinen, die bundesweit umgetauscht werden müssen. Amtsleiter Reinhard Kleibrink verwies darauf, dass auch noch alte Führerscheine aus DDR-Zeiten gültig und im Umlauf sind. Auch diese müssen fristgerecht getauscht werden.
Neuere Führerscheine, die nach dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind in der Gültigkeit auf 15 Jahre befristet. Das Ende der Frist findet sich jeweils unter der Rubrik 4b auf der Seite mit dem Passbild. Die ersten müssen im Januar 2028 umgetauscht werden.
Viele ältere Führerscheininhaber befürchten offenbar einen Verlust der Fahrerlaubnis und kommen vorsichtshalber schon jetzt, obwohl sie noch gar nicht müssten. Reinhard Kleibrink beruhigt: „Mit dem Umtausch ist ja keine Eignungsüberprüfung der Fahrtüchtigkeit verbunden.“
Denn es geht vor allem um die Fälschungssicherheit, betont die zuständige Abteilungsleiterin im Bürgeramt, Mera Kabashaj. Führerscheine sollen künftig so sicher sein wie der Personalausweis.
Führerscheine aus vordigitaler Zeit machen viel Arbeit
Vor allem die älteren Führerscheine der vordigitalen Zeit machen Arbeit, weil das Bürgeramt eine Karteikarten-Abschrift braucht. „Wir müssen“, sagt Kabashaj, „die Daten ja rechtssicher für das Kraftfahrtbundesamt eingeben.“ Dafür benötige man die Bestätigung der ausstellenden Behörde. Die Karteikarten-Abschrift muss, wenn der Führerschein nicht in Mülheim ausgestellt wurde, bei der damals zuständigen Behörde, dem damaligen Straßenverkehrsamt, beantragt werden.
Für den Antrag auf Umtausch des Führerscheins braucht man dann neben dem Führerschein noch den Personalausweis und ein aktuelles (biometrietaugliches) Passbild. Der neue Führerschein kostet 24 Euro Grundgebühr plus 4,90 Euro für den direkten Versand aus der Bundesdruckerei an die Wohnanschrift. Bis der neue Führerschein ankommt, ist das alte Dokument befristet gültig.