Mülheim. Die Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl kommt in neuer Form in die Mülheimer Haushalte. Briefwahlunterlagen können jetzt beantragt werden.

Die Vorbereitungen für die Bundestagswahl am 26. September laufen in Mülheim: Die Wahlbenachrichtigungen an wahlberechtigten Mülheimerinnen und Mülheimer werden in der Zeit zwischen dem 25. August und dem 4. September postalisch zugestellt, kündigt die Stadt an.

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Wahlberechtigte, die bis zu dem Datum Anfang September keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, werden gebeten, sich unter 0208/455-1696 zu melden. Dort wird überprüft, ob sie im Wählerverzeichnis eingetragen wurden. Denn sein Wahlrecht ausüben kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Briefwahl kann formlos beantragt werden

Erstmalig wird zur anstehenden Bundestagswahl die Wahlbenachrichtigung nicht mehr klassisch als „Karte“ verschickt, sondern als DIN-A4-Schreiben in einem Briefumschlag mit dem Aufdruck „Wahlbenachrichtigung zur Bundestagswahl am 26.9.2021“ – darauf weist die Stadt ausdrücklich hin.

Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung enthält einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines (Briefwahl) für die Bundestagswahl. Einen formlosen Antrag auf Übersendung der Briefwahlunterlagen nimmt das Wahlamt im Rats- und Rechtsamt, Zimmer B.111, im Rathaus bereits jetzt per E-Mail über wahlbuero@muelheim-ruhr.de entgegen. Die Antragstellung kann nach Aufstellung des Wählerverzeichnisses ab Montag, 16. August, auch über das Online-Wahlscheinverfahren wahlschein.muelheim-ruhr.de erfolgen. Eine telefonische Antragstellung ist ausgeschlossen, betont die Stadt.

Briefwahlbüro ist für drei Wochen geöffnet

Einen Briefwahlantrag und weitere Informationen zur Wahl findet man auf der städtischen Internetseite www.muelheim-ruhr.de unter den Suchbegriffen „Briefwahlantrag“ und/oder „Bundestagswahl 2021“.

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Das Briefwahlbüro ist für einen dreiwöchigen Zeitraum ab dem 6. September im Historischen Rathaus, Am Rathaus 1, Foyer im Eingangsbereich, zur direkten Stimmabgabe geöffnet – und zwar montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8 bis 16 Uhr sowie donnerstags von 8 bis 18 Uhr. Auch am Freitag, 24. September, ist das Briefwahlbüro nochmals bis 18 Uhr geöffnet. Der Zugang ist barrierefrei. Es gelten die gängigen Hygieneregeln.

Sehbehinderte oder blinde Mitbürgerinnen und Mitbürger können kostenlose Wahlhilfen unter 02159 / 96 55 0 bei den Blinden- und Sehbehindertenvereinen in NRW anfordern oder sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Briefwahlbüro wenden.