Mülheim. Für Reiserückkehrer ab zwölf Jahren gilt seit August eine Corona-Testpflicht. Was das für Mülheimer bedeutet und wie die Stadt kontrolliert.
Nicht durchgeimpfte Reisende ab zwölf Jahren müssen bei ihrer Rückkehr nach Mülheim seit dem 1. August einen negativen Corona-Test vorweisen – das gilt unabhängig davon, ob sie aus Urlaubsländern nach Mülheim zurückkehren, die als Risikogebiet eingestuft sind. Das Ordnungsamt kontrolliert täglich.
Die aktuelle Coronavirus-Einreiseverordnung hat zum Ziel, die weltweite Verbreitung der leicht übertragbaren Virus-Varianten in Deutschland einzudämmen. Insbesondere die Delta-Variante ist dabei im Fokus, die nach Angaben des Leiters des Mülheimer Gesundheitsamtes, Frank Pisani, in der Stadt mittlerweile bei vier von fünf auftretenden Infektionen nachgewiesen wird.
Ohne Nachweise müssen sich Mülheim-Rückkehrer in Quarantäne begeben
Personen ab zwölf Jahren müssen bei der Rückkehr aus dem Ausland generell einen Impf- oder Genesenennachweis vorweisen können. Wer darüber nicht verfügt, kann auch einen negativen PCR-Test (maximal 72 Stunden alt) oder Antigen-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen.
Kontrollen sind aber nur vorgesehen für Reiserückkehrer aus einem Virusvariantengebiet (bislang nur Brasilien und Uruguay) oder einem Hochrisikogebiet, als die das Robert-Koch-Institut mittlerweile schon mehr als 40 Länder eingestuft hat, darunter die Niederlande, Spanien Portugal und Großbritannien. Wer entsprechende Nachweise nicht erbringen kann, ist zu häuslicher Quarantäne verpflichtet. Bei Reisenden aus Hochrisikogebieten sind zehn Tage angesetzt, für Virusvariantengebiet 14.
Für Reisen in Hochrisikogebiete ist eine digitale Anmeldung verpflichtend
Wer Urlaub in einem Hochrisikogebiet gemacht hat, muss eine digitale Einreiseanmeldung über eine Seite des Bundesgesundheitsministeriums (https://einreiseanmeldung.de) tätigen, wenn er nach Deutschland zurückreist. Das Mülheimer Gesundheitsamt bekommt von diesen Meldungen Kenntnis und gleicht ab, ob entsprechende Nachweise erbracht werden. Ob jeder dieser Anmeldepflicht nachkommt, lässt sich gerade bei Auto- und Bahnreisenden nicht feststellen, da es keine Grenzkontrollen gibt.
Wenn nicht, leitet die Gesundheitsbehörde den Fall an das örtliche Ordnungsamt weiter. Dessen Leiterin Kerstin Kunadt bestätigte im Gespräch mit dieser Redaktion, dass der Kommunale Ordnungsdienst nun täglich mit Kontrollen beschäftigt sei. „Wir überprüfen tatsächlich stichprobenartig. Wir gehen raus und klingeln.“ Wenn jemand nicht zu Hause angetroffen werde, fragten die Ordnungshüter auch bei Nachbarn nach.
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Stadt Mülheim hat erste Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet
Einige Ordnungswidrigkeiten-Verfahren seien in dieser Sache seit Anfang August auch eingeleitet worden. Bis dann aber womöglich ein Bußgeld verhängt werde (bei Erstverstößen von Privatpersonen zwischen 100 und 250 Euro), seien womöglich einige Nachprüfungen notwendig, weist Kunadt darauf hin, dass ein Verstoß gegen die Quarantäneregel nicht so leicht nachzuweisen sei. Da mache einer die Tür nicht auf, weil er gerade auf dem Dachboden, im Waschkeller oder auf der Toilette sei. Ein anderer überhöre womöglich die Schelle.
Jedenfalls hat die Stadt Mülheim laut Kunadt noch kein einziges Bußgeld verhängt. Ohnehin sei die Erfahrung der ersten Tage, „dass sich ein Großteil der Leute an die Regeln hält“.