Mülheim. In der Bezirksvertretung kippten CDU und Grüne das schon beschlossene Lkw-Verbot an der Mülheimer Paul-Kosmalla-Straße. Die SPD ist sauer.
Kein gutes Haar lässt die SPD Heißen-Heimaterde am jüngsten Rückzieher vom heiß debattierten Lkw-Verbot an der Paul-Kosmalla-Straße: Sie kritisiert die schwarz-grüne Koalition als „Umfaller“, die einen „Kuschelkurs mit der Verwaltung“ fahre. CDU und Grüne hatten zwar im vergangenen Kommunalwahljahr forsch ein Lkw-Verbot mitbeschlossen. In der vergangenen Bezirksvertretung zogen sie diesen nun aber wieder zurück und drückten mit ihrer Mehrheit einen „Prüfauftrag“ durch.
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SPD beschuldigt Ratskoalition, Bürgerinteressen über Bord geworfen zu haben
„Hier wurde ganz offensichtlich die Vertretung von Bürgerinteressen über Bord geworfen, um es sich mit der CDU-geführten Planungsverwaltung nicht zu verscherzen“, meint Daniel Mühlenfeld, Vorsitzender des SPD-Ortsvereins. Denn die Verwaltung hatte angedroht, den damaligen Beschluss von 2020 als „rechtswidrig“ einzukassieren.
„Wie schon bei der Diskussion um die Umgestaltung der Aussichtsplattform oberhalb der früheren Jugendherberge zeige sich auch hier, dass das konkrete Handeln der schwarz-grünen Koalition sich an Fragen von Machttaktik und Klientelpolitik orientiert“, greift Mühlenfeld an.
Genossen fordern weiterhin die (Wieder-)Aufstellung der Durchfahrtsbeschränkung
Die SPD hatte daher den von der Koalition zum Prüfauftrag geänderten Beschluss nicht zugestimmt. Und fordert dagegen, die Durchfahrtsbeschränkung wieder herzustellen. SPD-Bezirksvertreter Peter Pickert: „Die Durchfahrtsbeschränkung und die dazugehörige Beschilderung waren Bestandteil eines Verkehrskonzeptes zur Beruhigung des Heißener Ortskerns, das vor rund 25 Jahren von der Verwaltung selbst angestoßen und dann von der Politik einmütig beschlossen worden ist.“
Die Verwaltung allerdings bestritt dies zuletzt in der Bezirksvertretung. Für Mühlenfeld ein „hochgradig unglaubwürdiges und unseriöses Vorgehen: Niemals ist in Abrede gestellt worden, dass es eine solche Beschilderung zuvor dort gegeben hat.“