Mülheim. Die Bezirksvertretung 1 beschließt ein LKW-Verbot auf der Paul-Kosmalla-Straße, die Verwaltung hält das für ungerechtfertigt, will es verhindern.
Die Querelen zwischen Bezirksvertretung 1 und Verwaltung halten offenbar an. In der vergangenen Sitzung beschloss das politische Gremium auf Antrag von SPD und CDU das Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen auf der Paul-Kosmalla-Straße. Ausgenommen ist die Anlieferung. Die Verwaltung kündigte an, dass der Beschluss wohl einkassiert werde. Denn die Messungen rechtfertigten kein LKW-Verbot.
LKW-Zahlen liegen unter dem Durchschnitt
„Es fehlt ein objektiver Grund. Dann müssten wir den LKW-Verkehr in jeder Straße sperren“, argumentierte Helmut Voss vom Tiefbauamt. Denn der LKW-Verkehr liege den Zählungen zufolge sogar unter dem Durchschnitt. So werde die Straße an einem durchschnittlichen Werktag von 187 LKW zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen befahren. Hauptsächlich handle es sich um Transporter von Paketdiensten und Handwerksbetrieben.
67 LKW seien schwerer als 7,5 Tonnen. Dabei brausen rund 7.500 Fahrzeuge täglich über die Straße in Heißen – gemessen am Gesamtverkehr machten die LKW also 0,9 (über 7,5 t) und 2,5 Prozent aus. Das sei für eine Sperrung auf der Paul-Kosmalla-Straße zu gering, kamen das Tiefbauamt, Ordnungsamt und auch Polizei überein.
BV und Behörde messen öfter ihre Kräfte
Nicht aber die Politik: Die Straße werde von Paketdiensten und Handwerkern als Abkürzung benutzt, wendete ein offenbar enervierter Bezirksvorsitzender Peter Pickert ein: „Lasst uns abstimmen.“ Und schob nach: Sollte der Beschluss rechtlich beanstandet werden, müsse ihn halt der Oberbürgermeister einkassieren. Mit nur einer Gegenstimme der FDP boxte die BV 1 schließlich den Antrag durch.
Ein Kommunalwahlgeschenk oder doch echte Bürgernähe? Es ist jedenfalls nicht das erste Mal, dass BV 1 und Behörde ihre Kräfte messen. Lange und heftig haderte die Politik auch in der Frage des Anwohnerparkens im Südviertel mit einem mächtigen Rathaus. Zum Jahresbeginn eskalierte der Konflikt beim CDU-Fraktionschef in der BV, Hansgeorg Schiemer: „Wir lassen uns von der Verwaltung hier nicht vorführen“, wetterte dieser. „Wir beschließen keine Sache, die für die Bürger schlecht ist. Wir erwarten einen klaren Vorschlag für ein Bewohnerparken im Südviertel. Dies ist eine Missachtung unserer Beschlüsse seitens der Verwaltung.
Parkscheibenregelung als Kompromiss
Die Verwaltung aber hielt dagegen, dass es „in der Innenstadt genug Parkplätze für alle gibt“. Fußwege von bis zu 1000 Metern zum Parkplatz seien zumutbar. Am Ende kam das gewünschte Anwohnerparken nicht zustande, sondern die Parkscheibenregelung als Kompromiss. Der muss sich allerdings noch bewähren.
Auch bei der Frage, wie Fußgänger auf dem Leinpfad zu schützen seien, platzte der Politik schon der Kragen. Schiemer zückte in der BV dazu einen fast drei Jahre alten Beschluss, den die Verwaltung bis dahin nicht umgesetzt hatte. Auch SPD-Mann Pickert rügte dies als „unerträglich“, immer wieder von der Verwaltung belehrt zu werden, während diese offenbar Beauftragungen der Politik liegen lasse.
Konflikt um Rathausmarkt schwelt
Und nicht zuletzt schwelt da noch der Konflikt um den Rathausmarkt und den Kiosk. Zuletzt im April forderte die CDU-Fraktion aus dem Rathaus einen Bericht, wann es auf dem Rathausmarkt weitergeht. „An vielen Stellen wird angefangen, aber der Rathausmarkt wird nicht fertiggestellt“, argumentierte Hansgeorg Schiemer, und beklagte, dass er in der Coronakrise niemanden ansprechen könne, obwohl es „zahlreiche Vorschläge zur weiteren Nutzung“ gäbe. Auch Pickert (SPD) monierte, dass sich in dieser Sache nichts bewege.
Wird der LKW-Verkehr an der Paul-Kosmalla-Straße zum nächsten Zankapfel? Laut Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen können Beschlüsse der Bezirksvertretungen „erst ausgeführt werden, wenn innerhalb einer Frist von 14 Tagen weder der Oberbürgermeister noch der Bezirksbürgermeister schriftlich begründeten Widerspruch eingelegt haben“. Doch von einem Widerspruch ist in der Politik bisher nichts bekannt.