Mülheim. Auf der Paul-Kosmalla-Straße in Mülheim fahren schon jetzt wenige Lkw. Politik und Verwaltung begründen damit entweder Verbot oder Erlaubnis.

Die Paul-Kosmalla-Straße droht zum weiteren Zankapfel zwischen Politik und Stadt zu werden. Nachdem die Verwaltung in der Bezirksvertretung angekündigt hatte, das jüngst beschlossene LKW-Durchfahrverbot womöglich einzukassieren, wirft die Heißener SPD ihr nun „Blockadehaltung“ vor.

Denn in der Mai-Sitzung der Bezirksvertretung 1 hatte die Politik auf Antrag der SPD und CDU das Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen auf der Paul-Kosmalla-Straße festgelegt. Ausgenommen sei nur die Anlieferung. Einzig die Stimme der FDP war dagegen – und die Verwaltung. Sie mahnte: Gemessen am Gesamtverkehr machten die LKW gerade einmal zwischen 0,9 (über 7,5 t) und 2,5 Prozent aus. Dann müsste man überall LKW-Verbote aussprechen.

Ziel seit Jahrzehnten: Stadtteilzentrum Heißen vom Durchgangsverkehr entlasten

Hintergrund der erzürnten Debatte ist ein fast zwei Jahrzehnte altes Verkehrskonzept für die Heißener Innenstadt. Die 1993 und 1996 beschlossenen Verkehrsführungen sahen vor, das Stadteilzentrum Heißen „von den nicht stadtteilbezogenen Durchgangsverkehren“ zu entlasten, „ohne jedoch die Erreichbarkeit für die stadtteilbezogenen Quell- und Zielverkehre gravierend einzuschränken“.

Das sei – antwortet die Stadtverwaltung – auch genau so umgesetzt: „Zu den beschlossenen und umgesetzten Maßnahmen gehörten das Abbinden der Hardenbergstraße nach Fertigstellung der Straße An der Seilfahrt und auch die Einschränkungen im Kreuzungsbereich Paul-Kosmalla-Straße / B1 in Form des ausschließlichen Rechtsabbiegegebotes für Kraftfahrzeuge aus der Paul-Kosmalla-Straße.“

SPD: Tonnagebeschränkung war längst eingeführt

Entscheidend aber ist die Aussage der Verwaltung auf Anfrage dieser Redaktion: „Kein Konzept beinhaltet explizite Restriktionen hinsichtlich des LKW-Verkehrs.“ Das sieht Daniel Mühlenfeld, Vorsitzender der Heißener SPD, völlig anders: „Im Zuge des vor bald zwei Jahrzehnten beschlossenen und umgesetzten Konzeptes zur Verkehrsberuhigung des Heißener Ortskerns war seinerzeit bereits eine Tonnagebeschränkung eingeführt worden.“

Nur sei im Zuge der Ausdünnung des Schilderwalds gerade diese Beschilderung „irrtümlich abgebaut“ worden. Dass die damals eingeführte Maßnahme heute abgelehnt wird, sei „insofern eine Widersinnigkeit, die der Anwohnerschaft kaum sinnvoll zu vermitteln sei“, meint Mühlenfeld. Genosse Peter Pickert dreht das Argument der Verwaltung sogar pfiffig um: Wenn nur so wenige LKW durch die Straße führten, könnte ja niemand etwas gegen eine verbindliche Tonnagebeschränkung haben – denn „die Zahl der Betroffenen bliebe ja sehr überschaubar“.

Entscheidung der Verwaltung noch offen

Wird also hier beidseitig viel Wind um nichts gemacht? Ob der Beschluss der BV auf ein LKW-Durchfahrtsverbot von der Verwaltung wieder einkassiert werde, sei noch offen, teilt Stadtsprecher Volker Wiebels auf Anfrage mit: „Die Verwaltung hat das Prüfungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Eine mögliche Beanstandung unterliegt allerdings auch keiner Frist.“