Mülheim. Ab Montag dürfen Spielplätze und beliebte öffentliche Orte wie die Ruhrpromenade nur noch eingeschränkt genutzt werden. Es gilt bis zum 18. April.

Mit einem Verzehr- und Verweilverbot will Mülheim den drastisch steigenden Infektionszahlen der vergangenen Woche entgegensteuern: Ab Montag (29. März) gilt ein generelles Verzehrverbot von Speisen und Getränken in den im Dezember bereits bekannt gemachten Einkaufsstraßen der Innenstadt sowie der Mülheimer Stadtteile. Ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt sowie notwendiger Verzehr aus nachweisbaren medizinischen Gründen.

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Verzehr wurde missbraucht, um Maskenpflicht zu umgehen

Zudem spricht die Stadt ein Verweilverbot auf dem Rathausmarkt sowie auf den Stufen des Stadthafens an der Ruhrpromenade aus. Dort dürfe man zwar entlang gehen, aber sich nicht mehr aufhalten, erläutert Stadtsprecher Thomas Nienhaus: „Die Verschärfung ist leider notwendig geworden, weil zum einen einige Menschen den Verzehr genutzt haben, um die Maskenpflicht zu umgehen. Zum anderen wurde trotz Kontrollen des kommunalen Ordnungsdienstes am Rathausmarkt und Stadthafen die Abstandsregelung oft nicht eingehalten.“

Nutzung von Spielplätzen nur noch bis 18 Uhr

Als dritten Schritt schränkt die Stadt auch die Nutzung von öffentlichen Spielplätzen ein: Ab 18 Uhr ist diese untersagt. Grund: Nach 18 Uhr sind die Spielplätze vornehmlich von Jugendlichen und Heranwachsenden für Treffs genutzt worden. Diese aber zählen in Mülheim inzwischen zu der größten Gruppe der Infizierten. Ein Verstoß wir teuer: Bis zu 25.000 Euro Geldbuße können fällig werden.

Die Einschränkungen sollen bis zum 18. April gelten.