Mülheim. Der Mülheimer Tierschutzverein will das Tierheim sanieren. Beim Erbbaurecht und der Miete sind noch nicht alle finanziellen Fragen geklärt.
Der Vertrag zwischen dem Mülheimer Tierschutzverein und der Stadt Mülheim über die Sanierung des Städtischen Tierheims konnte bisher noch nicht abgeschlossen werden. Die Weichen sind zwar gestellt, doch beim zu verhandelnden Erbbaurecht sind noch nicht alle finanziellen Fragen geklärt, wie die Verwaltung den Politikern im Ausschuss für Bürgerangelegenheiten, Sicherheit und Ordnung (BSO) erläuterte. Erst nach Vertragsabschluss kann mit der schon lange geplanten Sanierung begonnen werden. Ein umfassender erster Bauabschnitt wurde bereits ins Auge gefasst.
Erbbaurecht für den Mülheimer Tierschutzverein über das Grundstück in Raadt
Der Tierschutzverein will eine siebenstellige Spendensumme investieren. Über das Erbbaurecht kann der Verein seine Investitionen sichern und die Sanierung vornehmen. Der Plan: Der Tierschutzverein soll ein Erbbaurecht über das Grundstück an der Horbeckstraße in Raadt für die Dauer von 25 bis 30 Jahren bekommen. Die Stadt mietet das Grundstück dann samt Gebäuden für 25 bis 30 Jahre zum Weiterbetrieb des Tierheims zurück.
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Mit den bisher verhandelten Mietzahlungen von der Stadt soll der Tierschutzverein auch die Gebäude instandhalten können. „Der Tierschutzverein hat errechnet, dass das nicht ausreicht“, erklärte Bernd Otto, der Leiter des Mülheimer Ordnungsamtes, im Ausschuss. Vor allem vor dem Hintergrund der mit dem ersten Bauabschnitt verbundenen Investition. Denn auch das neue Gebäude muss ja künftig vom Verein in Schuss gehalten werden.
Stadtverwaltung und Tierschutzverein werden nun kurzfristig an einer Lösung arbeiten, so Bernd Otto. Ob nun die Miete erhöht wird oder die Erbpacht gesenkt, das stehe noch nicht fest. „Wir streben im Juni einen Ratsbeschluss an“, kündigte Bernd Otto an. Sollte der Stadtrat dann grünes Licht geben, kann es endlich losgehen mit der Sanierung des Tierheims.