Mülheim. Mülheimer Tierheim: Die Verwaltung hat der Politik das Konzept über das Erbbaurecht vorgestellt. Die FDP hatte Bedenken. Abgestimmt wird im Rat.
Über die Zukunft des Mülheimer Tierheims wird erst in der letzten Ratssitzung vor der Kommunalwahl, am 3. September, entschieden werden können. Die Verwaltung hat der Politik das lang angekündigte Konzept über das geplante Erbbaurecht für den Mülheimer Tierschutzverein in zwei Ausschüssen vorgestellt. Beide Male war der FDP die Berechnung nicht plausibel genug.
Die marode Situation des städtischen Tierheims und die Finanzlage der Stadt – ein Dilemma, das sich seit Jahren nicht lösen lässt. Der Mülheimer Tierschutzverein will bekanntlich eine siebenstellige Spendensumme für das Tierheim zur Verfügung stellen, möchte aber eine Gegenleistung. Auch, um künftig für „sein“ Tierheim weiterhin Spenden einwerben zu können.
Stadt Mülheim mietet die Fläche zurück und bleibt Betreiberin des Tierheims
Mit der Bestellung eines Erbbaurechts kann der Tierschutzverein seine Investitionen sichern und die Sanierung in Eigenregie vornehmen, so die Stadtverwaltung im Ausschuss für Bürgerangelegenheiten, Sicherheit und Ordnung (BSO). Die Stadt bleibe dabei weiterhin Betreiberin. Die Verwaltung teilte nun der Politik mit, den Vorschlag rechtlich und wirtschaftlich geprüft zu haben. Die Stadt Oberhausen, die finanziell beteiligt ist, weil auch Oberhausener Fundtiere in Mülheim versorgt werden, habe Zustimmung signalisiert. Eine Bauvoranfrage liege vor. Auf sechs bis 6,5 Millionen Euro werden die Sanierungskosten geschätzt.
Geplant ist nun, dem Tierschutzverein Mülheim ein Erbbaurecht über eine Teilfläche aus dem Grundstück an der Horbeckstraße mit einer Größe von rund 9900 m² für die Dauer von mindestens 25 Jahren (mit der Möglichkeit zur Verlängerung) einzuräumen. Gleichzeitig soll die Stadt das Grundstück samt Gebäuden für 25 Jahre (mit der Möglichkeit zur Verlängerung) zum Betrieb des Tierheims zurückmieten.
Erbpachtvertrag mit dem Mülheimer Tierschutzverein soll über 25 Jahre laufen
Möglicherweise werde die Vertragsdauer eher auf 30 Jahre hinauslaufen, sagte Ordnungsamtsleiter Bernd Otto auf Nachfrage der CDU. Der Tierschutzverein habe einen ersten Vertragsentwurf zur Abstimmung bekommen. Der vom Tierschutzverein zu entrichtende Erbbauzins soll 9500 Euro und die von der Stadt zu zahlende Miete 24.500 Euro im Jahr betragen. Die Stadt ist Betreiberin des Tierheims. Das Tierheim, das einen Buchwert von 710.000 Euro hat, muss Jahr für Jahr abgeschrieben werden.
Das sei alles in der Wirtschaftlichkeitsberechnung enthalten. In diese gehen Abschreibungen, Instandsetzungs- und Bewirtschaftungskosten mit ein. Die Tierheim-Kosten für die Stadt seien mit Einräumung des Erbbaurechts und Rückmietung nicht höher, das präsentierte die Verwaltung in einer Beispielrechnung vorher/nachher. Bernd Otto versicherte: „Es wird für die Verwaltung nicht teurer, als es jetzt ist, und Sie gewinnen eine Sanierung.“
Der FDP gingen die Ausführungen der Verwaltung nicht weit genug
Peter Beitz (FDP) war die Berechnung allerdings nicht konkret genug. „Ich unterschreibe im Rat nur, was ich auch privat unterschreiben würde“, sagte er im BSO-Ausschuss, diese Berechnung gehöre nicht dazu. Auch im Finanzausschuss einige Tag später konnte der Vortrag der Verwaltung seine Zweifel nicht klären. Erst ein Telefonat mit Kämmerer Frank Mendack hätte seine Bedenken ausgeräumt, sagte Beitz dieser Zeitung. Er will das Thema nun in der FDP-Fraktion beraten. Der Stadtrat kann am 3. September darüber abstimmen, die Verwaltung zu beauftragen, entsprechende Verhandlungen mit dem Tierschutzverein zu führen.