Mülheim. Mülheimer mit chronischen Erkrankungen können sich ab Ende März impfen lassen. Da das Verfahren noch in Planung ist, bittet die Stadt um Geduld.
Die Coronaimpfverordnung regelt, dass Vorerkrankte, bei denen ein hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion besteht, einen Anspruch auf Schutzimpfung mit hoher Priorität haben (Impfpriorität 2). Dies teilt die Stadt aktuell mit und nennt beispielsweise Menschen mit Trisomie, mit transplantierten Organen oder mit COPD, Mukoviszidose oder einer anderen schweren Lungen-, Leber- oder Nierenerkrankung.
Ein Impfangebot sollen auch Menschen nach einer Einzelfallentscheidung bekommen
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Diesen Patienten soll ab Ende März ein Impfangebot gemacht werden. Das genaue Verfahren wird noch durch das Land NRW festgelegt, so die Stadtverwaltung, so dass derzeit noch kein Antrag zu stellen sei. Gleiches gilt laut Mitteilung der Stadt für Personen, bei denen laut der Coronaimpfverordnung nach individueller ärztlicher Beurteilung eine Einzelfallentscheidung getroffen werden muss. Auch für diese Menschen soll es nicht vor Ende März Impfangebote geben.
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Je nach der Vorgehensweise, die das Land vorgibt, plant die Stadt Mülheim eine Online-Plattform, über die sich Betroffene registrieren lassen können. „Bis dahin bitten wir alle Betroffenen um etwas Geduld“, erklärt Stadtsprecher Thomas Nienhaus. „Sobald genaue Regelungen vom Land erlassen werden, informieren wir die Bürger umgehend.“ Daher bittet die Stadtverwaltung derzeit darum, von Nachfragen abzusehen. Auch könnten aus Datenschutzgründen keine telefonischen Auskünfte zu gestellten Anträgen erteilt werden. Diese werden nach Möglichkeit in den nächsten Tagen individuell beantwortet, sichert die Stadt zu.