Mülheim. Bund und Länder haben sich auf eine Verlängerung des Lockdowns, aber auch auf Lockerungen geeinigt. Was das für Mülheim ab Montag bedeutet.

Bund und Länder haben sich am späten Mittwochabend darauf geeinigt, dass der Lockdown bis zum 28. März verlängert wird. Eine Lockerungsperspektive gibt es trotzdem: Für Regionen mit Inzidenzwerten von unter 50 beziehungsweise unter 100 können einige Bereiche wieder einen kleinen Schritt in Richtung Normalität machen.

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Mülheim bewegt sich seit Tagen konstant rund um eine 50er-Inzidenz. Am Donnerstag liegt sie bei 41. Die Stadt werde, so Sprecher Thomas Nienhaus, erst mit konkreten Planungen beginnen, wenn die neue Coronaschutzverordnung des Landes vorliegt. „Wir bereiten uns derzeit aber schon vor“, so Nienhaus.

Die wesentliche Lockerung betrifft den Einzelhandel – und da ist noch nicht klar, ob Mülheim ab Montag bei einer Inzidenz unter 50 liegt oder lediglich unter 100. Zudem ist nicht noch nicht klar, ob die Regeln abhängig sind von einer Landesinzidenz oder von der der jeweiligen Stadt ist. Die Sieben-Tage-Inzidenz in NRW liegt am Donnerstag bei 62,8.

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Diese Regeln gelten ab Montag, 8. März:

  • Buchhandlungen, Blumengeschäfte, Gartenmärkte (1 Kunde pro 10 bzw. 20 Quadratmeter, abhängig von der Verkaufsfläche) dürfen öffnen.
  • Körpernahe Dienstleistungen sind erlaubt (zum Teil mit tagesaktuellem Test).
  • Fahr- und Flugschulen (mit tagesaktuellem Test) dürfen unterrichten.

Bei einer Inzidenz unter 100:

  • Mit Termin darf im Einzelhandel (ein Kunde pro 40 Quadratmetern) geshoppt werden.
  • Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten und Gedenkstätten dürfen mit Terminbuchung und Dokumentation öffnen. Für Mülheim bedeutet das, dass beispielsweise das Museum Temporär öffnen darf ebenso wie der Arche-Park im Witthausbusch. Das Kunstmuseum befindet sich derzeit noch im Umbau.
  • Sport in Außenanlagen soll für maximal zwei Personen kontaktfrei möglich sein. Kinder bis 14 Jahren dürfen in Gruppen von maximal 20 Personen miteinander Sport machen. Detailliertere Infos zum Sport lesen Sie hier.

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Bei einer Inzidenz unter 50:

  • Der Einzelhandel darf ohne Terminvergabe öffnen (Ein Kunde pro zehn beziehungsweise 20 Quadratmeter, abhängig von der Verkaufsfläche).
  • Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten und Gedenkstätten dürfen ohne Termin öffnen.
  • Der kontaktfreie Sport im Außenbereich ist unabhängig vom Alter der Teilnehmer für bis zu zehn Personen gemeinsam erlaubt.

Ab einer Inzidenz von unter 35 sind Treffen mit zwei weiteren Haushalten und bis zu zehn Personen erlaubt.

Ab dem 22. März werden auch Lockerungen in der Gastronomie sowie für Theater- und Konzerthäuser in Aussicht gestellt. Lesen Sie hier, wie es dann weitergehen kann.