Mülheim. Für Mülheims Sportler gibt es Lockerungen: Bolzplätze sind wieder offen und zwei wichtige Sportanlagen. Die Skater an der Südstraße haben Pech.
Für Sportler gibt es ab Samstag weitere Lockerungen nach der langen Corona-Pause: So sind wieder alle Bolzplätze geöffnet. Die Sportanlage Kahlenberg mit dem Fitnessbereich ist täglich von 10 bis 19 Uhr zugänglich. Und der Sportpark Styrum ist montags bis freitags von 16 bis 20 Uhr sowie am Wochenende von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Die Nutzung ist allerdings nur nach vorheriger Anmeldung unter 0163 256 08 18 oder per E-Mail an jonathan.thomas@muelheim-ruhr.de möglich. Sonstige städtische Sportfreianlagen bleiben geschlossen, darunter die Skateanlage Südstraße.
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Laut Stadt ist es nun erlaubt, auf Sportanlagen unter freiem Himmel allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes Sport zu treiben. Gestattet ist auch die sportliche Ausbildung im Einzelunterricht. Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist jedoch dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten.
Umkleiden oder Duschen dürfen weiterhin nicht genutzt werden
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die aktuelle Coronaschutzverordnung den Freizeit- und Amateursportbetrieb grundsätzlich weiterhin untersagt, zudem die Nutzung von Gemeinschaftsräumen in Vereinen oder Nebenräumen wie Duschen und Sanitärbereiche. Aber das Land NRW habe nun die Lockerungen ermöglicht.
Man begrüße diese, erinnere aber an den Infektionsschutz: „Bitte halten Sie unbedingt die erforderlichen Abstände ein“, so Krisenstabsleiter Frank Steinfort an alle sportbegeisterten Mülheimer, „damit die Lockerungen auch beibehalten werden können.“ Man werde die Einhaltung der Regeln durch regelmäßige Kontrollen überprüfen. Zudem gebe es Hinweisschilder an den Sportanlagen und Bolzplätzen.
Tennis, Boule, Kanufahren und anderes ist jetzt wieder möglich
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Durch die neuen Regelungen seien beispielsweise Tennis-Einzel und Tennis-Doppel (mit Personen aus einem Hausstand), Boule-Spielen oder Rudern und Kanufahren auf der Ruhr mit entsprechender Personenbegrenzung erlaubt, ebenso Lauftraining allein oder zu zweit mit festem Partner, Ballspiel mit mehreren Personen eines Hausstandes, Balltraining zu zweit mit einem festen Partner, Kampfsporttraining mit einem festen Partner und Golf zu zweit.
Weiterhin nicht erlaubt sei zum Beispiel die Anleitung einer Gymnastikgruppe, unabhängig vom Abstand der Personen untereinander oder Mannschafts- und Gruppentraining in Ballsportarten.