Region. Ab dem kommenden Montag dürfen die Sportanlagen wieder geöffnet werden. Golfer, Tennisspieler und Reiter profitieren am meisten davon.

Ein Silberstreif am Horizont. Zum ersten Mal seit Anfang November gibt es Lockerungen für den Amateur- und Breitensport.

Die neue Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, die am nächsten Montag (22. Februar) in Kraft tritt, macht den Sportlern Mut. Ab dann nämlich ist Sport auch auf öffentlichen und privaten Sportanlagen eingeschränkt möglich.

Freiluftanlagen dürfen unter Auflagen öffnen

Zwar ist der „Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen“ weiterhin unzulässig. Allerdings darf Sport künftig „allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht“ betrieben werden.

Dabei ist aber auf einen dauerhaften Mindestabstand von fünf Metern zu achten. Die für die Sportanlagen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung so zu beschränken, „dass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind und die Einhaltung der Mindestabstände gewährleistet ist“, heißt es in der Verordnung.

Bei vereinseigenen Anlagen tragen die Vereine die Verantwortung

In der Praxis bedeuten die Lockerungen, dass die Kommunen die Entscheidung über die öffentlichen Sportanlagen treffen, Vereine mit vereinseigenen Anlagen entscheiden selbst. Sie tragen dann allerdings auch die Verantwortung dafür, dass die Abstandsregeln eingehalten werden.

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Profiteure der neuen Schutzverordnung sind in erster Linie die Golfer, die ab Montag wieder abschlagen dürfen. Auch Tennisspieler können auf den Platz zurückkehren – allerdings dürfte sich die Frage hier nur in Einzelfällen stellen, da die meisten Anlagen noch nicht für die Sommersaison aufbereitet sind. Trainer können ihren Beruf wieder aufnehmen und Einzelstunden anbieten.

Kommunen von den Lockerungen teils überrascht

Auch die Reitsportler dürfen sich freuen. Sie dürfen künftig auch in geschlossenen Räumlichkeiten trainieren. Ebenfalls trainieren dürfen Sportler aus den Bundes- und Landeskadern sowie diejenigen, die an Stützpunkten und in Nachwuchsleistungszentren trainieren.

Inwieweit die Kommunen schon am Montag die Sportanlagen öffnen, bleibt abzuwarten. Martina Ellerwald, Leiterin des Mülheimer SportService, sagt: „Das ist eine gute Nachricht für den Sport, die aber doch etwas überraschend kam. Bisher waren wir immer davon ausgegangen, dass wir erst ab einer Inzidenz von 35 mit Lockerungen rechnen können.“

Und Henning Wiegert vom Bottroper Sport- und Bäderbetrieb betont: „Die Vereine, die die Platzanlagen in Eigenverwaltung betreiben, können diese ab Montag auch wieder entsprechend der Regularien nutzen.“

DFB-Präsidium schreibt offenen Brief

Gedulden müssen sich weiterhin die Mannschaftssportler, deren Training weiterhin nicht erlaubt ist. Noch am Freitag hatten sich DFB-Präsident Fritz Keller und DFB-Vize-Präsident Rainer Koch in einem offenen Brief an die Fußballvereine gewandt. Darin betonten sie noch einmal, dass der DFB die Entscheidungen der Politik zur Eindämmung der Pandemie mittragen, appellierten aber gleichzeitig, dass der Nachwuchs schnell zurück auf den Platz müsse.

„Wir alle, speziell unsere Kinder und Jugendlichen, benötigen die Möglichkeit zur sportlichen Bewegung, sie ist gut für Körper und Geist – und das nachhaltig“, heißt es in dem Brief. Auch wenn die Fußballer selbst noch nicht betroffen sind, so ist nun zumindest ein erster Schritt gemacht.

Und NRW-Staatssekretärin Andrea Milz macht in ihrem Facebook-Beitrag Hoffnung, dass bald schon der zweite folgen wird. „Die nächsten Änderungen der Verordnung sind zum 8.3. zu erwarten“, heißt es dort.

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