Mülheim. Nach der Corona-Infektion einer Lehrkraft an der Mülheimer Luisenschule breitet sich Unruhe aus. Stadt und Schulleitung sehen keine Gefahr.

Ein positiver Corona-Schnelltest hat für Unruhe in der Lehrerschaft der Luisenschule in Mülheim gesorgt. Der Kollege, der den Test machen ließ, habe klassische Symptome der Krankheit entwickelt, berichtet eine Lehrkraft, die unerkannt bleiben möchte. Trotzdem seien das Mülheimer Gesundheitsamt und die Schulleitung untätig geblieben. „Wir Lehrer sind schockiert, dass das Gesundheitsamt der Meinung ist, es seien keine weiteren Maßnahmen – wie zum Beispiel Schnelltests für uns und die Schüler – notwendig“.

Auch interessant

Herrschen in Mülheim bald strengere Corona-Regeln? Die Stadt entscheidet am Montag.
Von Annette Lehmann und Linda Heinrichkeit

Der Verdacht liege nahe, dass die Stadt an dieser Stelle aufs Geld schaue. „Man lässt es so lang laufen, bis es knallt. Bis jetzt ist ja immer alles gut gegangen. Hauptsache, es kostet nichts.“ Amt und Schulleitung hätten die Risiken für die Lehrer nicht ausreichend im Blick. Man habe keine näheren Informationen über den Kollegen erhalten, könne daher nicht einschätzen, inwieweit eine Infektionsgefahr besteht, so der Vorwurf. Es sei im Alltag jedenfalls kaum möglich, sich komplett voneinander fernzuhalten. „Wir haben nur zwei Kopierer, die fast alle nutzen. Und wir haben auch nur zwei Toilettenräume…“

Lehrkraft kritisiert: Weder Schüler noch Eltern sind informiert worden

Bislang seien weder an Eltern noch an Schüler Informationen rausgegangen. „Unverantwortlich“, nennt das die Lehrkraft. „Statt schnell zu reagieren, lässt man den Tag vorüberziehen und wartet ab. Alles geht weiter wie immer.“

Auch interessant

Diesen Vorwurf weist Schulleiterin Dr. Heike Quednau von sich. Seit Bekanntwerden des Falles habe sie etliche Telefonate mit dem Gesundheitsamt geführt. Es sei genau hingeschaut worden, man habe umfänglich recherchiert. Und festgestellt, dass der betroffene Lehrer „in der riskanten Zeit zu niemandem so einen intensiven Kontakt hatte, dass eine Gefahr bestehen würde“. Ohnehin unterrichte die Person nur wenige Stunden in der Woche an dem Gymnasium; am vergangenen Freitag sei sie letztmals vor Ort gewesen.

Schulleiterin betont: An der Luisenschule herrscht „absolute Maskenpflicht“

An der Luisenschule herrsche „absolute Maskenpflicht“. Daran habe sich der erkrankte Kollege strikt gehalten, so Quednau. Im Gespräch mit dem Gesundheitsamt habe man das Thema Schnelltests für alle trotzdem intensiv erörtert, sich wegen der Faktenlage aber dagegen entschieden.

Auch interessant

Lehrer, die dennoch unsicher seien, hätten die Möglichkeit, sich regulär testen zu lassen – so wie in den vergangenen Monaten auch schon. Was normalerweise in der Freizeit zu geschehen hat, könne wegen des aktuellen Falls auch in der Dienstzeit geschehen. „Sie können dafür freigestellt werden“, so die Direktorin. Sie betont: „Wir hätten die Kollegen und die Schülerschaft niemals in Gefahr gebracht.“

Stadt erklärt: Bis Weihnachten stehen Lehrkräften noch drei PCR-Tests zu

Von der Stadt hieß es am Donnerstag auf Nachfrage, dass den Lehrkräften bis Weihnachten drei PCR-Tests zustehen. Dieser Test gilt als sicherste Nachweismethode für das Coronavirus SARS-CoV-2 und wird von Fachlaboren durchgeführt. Die besorgten Lehrer könnten jederzeit von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, schrieb Stadtsprecher Volker Wiebels.

Verhaltensregeln für Schulen vom Schulministerium

In der Schule gelten nach wie vor die vom Schulministerium auferlegten Hygieneregeln des Robert-Koch-Instituts. Darauf weist Stadtsprecher Volker Wiebels hin.

Man habe die bekannten anderthalb Meter Abstand einzuhalten, müsse einen Mund-Nasen-Schutz tragen und Kontakte, die über 15 Minuten hinausgehen, vermeiden.

Er wies darauf hin, dass im aktuellen Fall „bisher nur ein Schnelltest“ vorliege. „Eine Bestätigung per PCR ist noch nicht bekannt.“ Da die Kollegen des Erkrankten „nicht als Kontaktpersonen der Kategorie 1 einzustufen“ seien – diese hatten zum Beispiel einen besonders engen Kontakt zu einem Infizierten –, bestehe im vorliegenden Fall „keine Veranlassung zu einer Testung“, teilte Wiebels mit.