Mülheim. Schwimmen in Mülheims Ruhr: Die Stadt will es möglich machen, die Bezirksregierung sperrt sich vehement. Läuft es auf einen Rechtsstreit hinaus?
Wieder nichts: Auch 2020 wird das Schwimmen in der Ruhr nicht freigegeben, auch nicht im „Probebetrieb“. Schlimmer noch: Die Bezirksregierung behält sich gar vor, der Stadt für die Zukunft den Betrieb des Ruhrstrandes nördlich der Mendener Brücke zu untersagen. Mülheims Politik will sich das nicht ohne Gegenwehr gefallen lassen.
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Erneut stand das Thema nun auf der Agenda des Sportausschusses. Mal wieder konnte die Leiterin des Mülheimer Sportservices (MSS), Martina Ellerwald, nur Ernüchterndes berichten: Davon, dass es wie am Baldeneysee in Essen bald auch eine Ruhr-Badestelle in Mülheim geben wird, ist die Stadt weiterhin weit entfernt.
Bezirksregierung fordert einen Zaun zum Schutz der Auen
Denn, so Ellerwald: Bevor die Stadt mit der Aufsichtsbehörde in Düsseldorf überhaupt noch mal in die Diskussion um eine Badestelle kommen kann, sei eine andere Baustelle abzuräumen. In einem Gespräch im November 2019 hatten die Bezirksregierung noch einmal deutlich gemacht, dass sie schon Bedenken hat, allein nur die Freizeitanlage an der Mendener Brücke weiter zu dulden. Die Behörde verweigert die von der Stadt bereits im März 2019 beantragte Genehmigung für den Betrieb des Ruhrstrandes samt Badestelle.
Was die Stadt für die Ordnung am Ruhrstrand getan hat
Bereits in der jüngeren Vergangenheit hatte die Stadt Anstrengungen unternommen, um einen ordentlichen Betrieb am Ruhrstrand zu gewährleisten. So wurden Poller installiert, um eine Pkw-Zufahrt zu verhindern. Stärker kontrolliert werden sollte, dass nur an den sechs öffentlichen Plätzen gegrillt wird. Mit Polizei und Ordnungsamt war vereinbart worden, dass mehr Kontrollen stattfinden.
Für die Saison 2019 hatte die Stadt zudem die Paritätische Initiative für Arbeit (Pia) damit betraut, zwei Mitarbeiter als Kontrollinstanz vor Ort abzustellen. Der Mülheimer Sportservice will die Dienstleistung auch für diese Saison ausschreiben.
Die unmittelbare Nähe des Ruhrstrandes zum besonders geschützten FFH-Gebiet (FFH = Fauna, Flora, Habitat) der Ruhraue sieht die Bezirksregierung sehr kritisch. Sie hatte die Stadt gar aufgefordert, zum Schutz einen Stabgitterzaun zu errichten, will sie die Freizeitanlage weiter betreiben. Die 100.000 Euro dafür hat die Stadt aber nicht.
Ruhrstrand darf zumindest noch im Sommer 2020 betrieben werden
Nun hat die Stadt zumindest einen zeitlichen Aufschub aushandeln können: Der Ruhrstrand darf im kommenden Sommer offen bleiben. Am Ende der Saison aber soll dann festgestellt werden, ob sich die Freizeitanlage (ohne Zaun) dauerhaft mit dem Naturschutz ringsum verträgt. Für jene Bewertung wird die Biologische Station Westliches Ruhrgebiet eingeschaltet.
Aus Sicht der Stadt ist „ein reibungsloser Betrieb der Freizeiteinrichtung möglich“, unterstrich nochmals MSS-Chefin Ellerwald. Einen Zaun zu errichten, sei nicht nötig, zumal allein der dichte Bewuchs am Übergang zum Naturschutzgebiet das Betreten nicht möglich mache.
Politiker denken an rechtlichen Widerstand bei einem Veto aus Düsseldorf
Das jahrelange Ringen um das Schwimmen in der Ruhr, dem die Obere Wasserbehörde der Bezirksregierung ebenso ablehnend gegenübersteht, geht also weiter. Mülheims Politik zeigte am Montag ihr Unverständnis dafür. Johannes Terkatz (SPD) will nicht verstehen, warum in Mülheim etwas nicht genehmigt werden soll, was am Baldeneysee in Essen vor Jahren möglich wurde. „Für mich zieht die Begründung nicht“, wies er auch darauf hin, dass der Ruhrstrand länger Bestand habe als das FFH-Gebiet. Der Ruhrstrand sei seinerzeit bei der Abgrenzung des Naturschutzgebietes im Einvernehmen mit den Landesbehörden ausgespart worden.
Wie Terkatz deutete auch Werner Oesterwind (CDU) an, dass die Stadt es im Zweifel auf eine rechtliche Auseinandersetzung mit der Bezirksregierung ankommen lassen solle, sollte ein ablehnender Bescheid eintrudeln. „Es ist ein Unding“, so Oesterwind. „Wir müssen uns weiter stark dagegen zeigen.“ Fraktionskollege Eckart Capitain brachte ins Spiel, bei der Bezirksregierung Akteneinsicht einzufordern, um die Akzeptanz des Ruhrstrandes zu jener Zeit belegen zu können, als das FFH-Gebiet unter Schutz gestellt worden ist. Timo Spors (Grüne) nannte es „ein besonderes ökologisches Projekt, den Bürgern das FFH-Gebiet näherzubringen“. Die Signale aus Düsseldorf seien „ziemlich ernüchternd“.
Politik fordert direkte Diskussion mit Bezirksregierung ein
Sportdezernent Marc Buchholz fasste noch mal treffend zusammen, dass Stadt und Politik in ihrem Bemühen, das Baden in der Ruhr möglich zu machen, eigentlich keinen rechten Schritt weitergekommen sind. Ohne genehmigte Freizeitanlage werde es auch kein Schwimmen in der Ruhr geben können, so Buchholz. Zu einer der nächsten Sitzungen des Sportausschusses soll ein Vertreter der Bezirksregierung zur Diskussion eingeladen werden.