Mülheim. Fall der über 400 vernachlässigten Tiere in zu kleinen Käfigen: Amtsgericht Mülheim hat schon geurteilt. Verwaltungsverfahren sind noch anhängig.
In Gelsenkirchen stehen am 31. Oktober ein Mann (55) und eine Frau (58) vor dem Amtsgericht. Sie sind wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angeklagt. Hintergrund ist der Fund von 122 Chinchillas in einem Haus in Gelsenkirchen, die von den Behörden aus schlechter Haltung geholt wurden.
Hunderte vernachlässigte Tiere in zu kleinen Käfigen hielten Feuerwehr und Veterinäramt in Mülheim und Gelsenkirchen Ende 2016 auf Trab. 340 Chinchillas wurden aus einem Saarner Mehrfamilienhaus aus schlechter Haltung befreit, wenige Tage später holte die Feuerwehr 53 weitere Tiere aus einem Wohnmobil, ebenfalls in Saarn.
Verurteilung wegen Zufügung erheblicher Leiden
Auch in Mülheim hatte die nun in Gelsenkirchen angeklagte Frau Tiere gehalten, wurde aber bereits vom hiesigen Amtsgericht wegen der Zufügung erheblicher Leiden gegenüber den gehaltenen Tieren zu einer Geldbuße verurteilt. Auch ihre Tochter musste sich vor dem Mülheimer Amtsgericht dafür verantworten. Zudem gab es gegen die Tochter ein zweites Verfahren wegen des Vorwurfs gewerbsmäßiger Zucht, Haltung und Handel der Tiere ohne behördliche Erlaubnis, das ebenfalls mit einem Bußgeld endete.
Offen sind nach Auskunft der Stadt Mülheim noch mehrere Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. Unter anderem wehrt sich die jüngere Halterin gerichtlich gegen die Wegnahme der Tiere und gegen das von der Stadt Mülheim ausgesprochene Haltungs- und Betreuungsverbot für Nagetiere.
Tierheime aus ganz Deutschland halfen
Vor allem für Mülheim entstanden für die artgerechte Versorgung der über 400 beschlagnahmten Tiere Kosten von rund 50.000 €. Das Geld will die Stadt von der ehemaligen Halterin zurückfordern, sobald die Verwaltungsgerichte abschließend geurteilt haben. Bei der Vermittlung der Mülheimer Chinchillas halfen Tierheime aus ganz Deutschland.