Mülheim. . 14 Bushaltestellen in Mülheim sind durch rote Dreiecke gekennzeichnet. Sie weisen die Fahrer darauf hin, an den Stellen besonders Acht zu geben.

Polizeidirektor Wolfgang Packmohr hält einen Autofahrer an, der gerade an einem Bus vorbeifährt. „Wissen Sie eigentlich, wie schnell Sie hier fahren dürfen?“, fragt der Leiter der Direktion für Verkehr. „Schrittgeschwindigkeit“ wäre die richtige Antwort gewesen - das weiß der Autofahrer, wie auch viele andere Fahrzeugführer, aber nicht.

Zum Beginn des neuen Schuljahres möchte die Polizei deshalb gemeinsam mit dem Nahverkehrsunternehmen Ruhrbahn, der Verkehrswacht sowie der Stadt darauf aufmerksam machen. Zwar seien die Zahlen der Verkehrsunfälle mit Kindern in Mülheim, so die Packmohr, rückläufig, trotzdem sei jeder Unfall einer zu viel.

Nur mit Schrittgeschwindigkeit überholen

Polizeidirektor Wolfgang Packmohr, Gunter Zimmermeyer (Verkehrswacht), Jens Kloth (Ruhrbahn), Peter Roedel (Leiter der Verkehrsbehörde) und Frank Kreutzmann (Ruhrbahn) möchten Autofahrer darauf aufmerksam machen, wie sie handeln sollen, wenn vor ihnen ein Bus hält.
Polizeidirektor Wolfgang Packmohr, Gunter Zimmermeyer (Verkehrswacht), Jens Kloth (Ruhrbahn), Peter Roedel (Leiter der Verkehrsbehörde) und Frank Kreutzmann (Ruhrbahn) möchten Autofahrer darauf aufmerksam machen, wie sie handeln sollen, wenn vor ihnen ein Bus hält. © Michael Dahlke

Um die schwachen Verkehrsteilnehmer, neben Kindern auch Senioren, vor den Gefahren im Straßenverkehr zu schützen, schreibt der Paragraf 20 der Straßenverkehrsordnung deshalb ein Überholverbot vor, das der Polizeidirektor so erklärt: Hat ein Linien- oder Schulbus das Warnblinklicht eingeschaltet und ist in Bewegung, dürfen Autofahrer den Bus nicht überholen. Erst wenn der Bus an der Haltestelle steht, darf er mit Schrittgeschwindigkeit überholt werden - die gleiche Geschwindigkeit gilt auch für die Autos auf der Gegenfahrbahn. „Schrittgeschwindigkeit meint eine Geschwindigkeit von sieben Stundenkilometern. Also das Tempo, in dem ein Fußgänger läuft“, so Jens Kloth von Ruhrbahn.

Diese Regel gilt für alle Busse an allen Haltestellen. Einige betrachtet die Stadt Mülheim aber als besonders gefährlich. Damit die Busfahrer hier gewarnt sind, haben sie ein rotes Dreieck auf den Haltestellenschildern. „Insgesamt gibt es in Mülheim 14 dieser Schilder vor Kindergärten, Schulen und Senioreneinrichtungen“, erklärt Frank Kreutzenstein, Abteilungsleiter Verkehrslenkung bei Ruhrbahn.