Mülheim. . Paragraf 20 der Straßenverkehrsordnung regelt, wie Autofahrer sich an Bus-Stopps verhalten müssen. Mülheimer Polizei führt Kontrollen durch.

„Keine Lust, hinter dem stinkenden Bus herzufahren. Den lasse ich nicht raus.“ So denken viele Autofahrer auf der Düsseldorfer Straße in Höhe der Haltestelle Feldmann und geben Gas. Dieses Fehlverhalten ist dort täglich zu erleben. Doch es ist rücksichtslos und auch verboten. „Paragraf 20 der Straßenverkehrsordnung regelt das eindeutig“, sagt Olaf Frei. „Setzt der Fahrer den Blinker, ist Linienbussen und Schulbussen das Abfahren von Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten“, fügt der Sprecher der Mülheimer Verkehrsgesellschaft (MVG) hinzu. Weil der Alltag im Straßenverkehr häufig andere Verhaltensweisen zeigt, kontrolliert die Polizei die Haltestellenbereiche nun verstärkt.

Vor allem an Bushaltestellen gefährden vorbeifahrende Fahrzeuge und Radler Kinder oder Passanten. Die Gefahr steigt, wenn Fahrzeuglenker sich nicht an geltendes Recht halten und keine Rücksicht nehmen. „Die Straßenverkehrsordnung schützt ein- und aussteigende Fahrgäste in besonderem Maße“, erklärt Frei. Autos dürfen nicht an einer Bahn vorbeiziehen, hält diese mitten auf der Straße und Fahrgäste steigen aus. „Erst wenn die Türen geschlossen sind, ist das erlaubt“, sagt der MVG-Sprecher. An den Stopps Oppspring oder Tilsiter Straße können viele Autofahrer das Überholverbot trotzdem nicht abwarten.

Weil vor allem Kinder und ältere Personen auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind, „entfaltet Paragraf 20 auf diese eine besondere Schutzwirkung“, heißt es im Juristendeutsch. Nähern sich Linien- oder Schulbusse mit eingeschaltetem Warnblinker der Haltestelle, dürfen sie nicht überholt werden.

Gefährliche Bushaltestellen

Als gefährlich für Fahrgäste gelten nach Angaben der MVG folgende Bushaltestellen: Hauptbahnhof Nordeingang, Katharinenstraße, Blumendeller Straße, Blücherstraße, Gathe-straße, Neustadtstraße, Mintard Wasserbahnhof, Staader Loch, Haus Kron, Dicken am Damm, Mozartstraße, Steinkuhle, Winkhauser Weg und Dohne.

Überholverbot besteht dort für Autos, wenn Busse mit Warnblinker halten.

Sie nehmen oft keine Rücksicht

Steht der Bus, darf man an diesem nur mit Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7 km/h) und einem solchen Abstand vorbeifahren, so dass eine Gefährdung bzw. Behinderung der Fahrgäste ausgeschlossen ist. „Diese Regelung gilt auch für den Gegenverkehr“, betont Olaf Frei. Dem Busfahrer signalisieren kleine rote Dreiecke an den Haltestellen, dass er das Warnblinklicht einschalten muss. Dann müssen alle Verkehrsteilnehmer in höchstem Maße vorsichtig sein. Auf dem Kassenberg besteht kein Überholverbot. Aber dort hat es bereits mehrmals gekracht, weil ungeduldige Autofahrer hinter dem haltenden Bus ausscherten und auf der Gegenspur mit einem anderen Auto kollidierten.

Die Polizei hat bei Kontrollen im Stadtgebiet in einer Woche 37 solcher Verstöße festgestellt – fast immer illegales Überholen von Bussen an Haltestellen.

Aber auch Fahrgäste sind unvorsichtig: Sie tauchen plötzlich hinter einem Bus auf, um die Gegenspur zu überqueren. Auch dabei passieren böse Unfälle.