Mülheim. . Die Betreuung in Kita und OGS wird zum Teil deutlich teurer. Beim Stadtelternrat in Mülheim gibt es von den Eltern viele Beschwerden und Unmut.

Für die Betreuung der Kinder in der Kita oder der Offenen Ganztagsschule (OGS) müssen Eltern ab 1. August zum Teil deutlich mehr bezahlen. Das stößt auf Unmut, weiß Daniel Steinbring, Vorsitzender des Stadtelternrats. Manche Väter und Mütter fühlten sich zu spät oder nur oberflächlich von der Stadt informiert, andere seien zum Teil noch immer unsicher, ob Geschwister beitragsfrei bleiben. Der 36-Jährige hat Sätze gehört wie „Immer wird alles auf den Rücken der Kinder ausgetragen“ und „Die Stadt will sich doch nur sanieren“.

Der letztgenannten Behauptung widerspricht Jörg Albrecht, Abteilungsleiter für den Bereich Kita-Finanzierung im Amt für Kinder, Jugend und Schule. Natürlich handele es sich um eine Sparmaßnahme in Zeiten leerer Kassen, „doch letztlich reduzieren wir nur das Defizit, das wir bei der Finanzierung der Kitas haben“. Das Land fördere die Tagesstätten, setze aber eigentlich einen Elternanteil in Höhe von 19 Prozent an den Gesamtbetriebskosten voraus. Bis dato hätten sich diese Beiträge nur auf gut 10 Prozent belaufen; das habe die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) NRW beanstandet. Nach der Erhöhung liege man bei immerhin 12 Prozent; der Rest werde vom städtischen Etat aufgefangen. „Wir stopfen mit dem Geld also nicht einfach nur ein Haushaltsloch.“

Gemeindeprüfer wollten deutlich mehr Erhöhung

Die GPA hatte auch vorgeschlagen, den Freibetrag von 7356 Euro pro Kind abzuschaffen, der bei der Berechnung des Elternbeitrages abgezogen wird und häufig zu günstigeren Sätzen führt. Außerdem sollten Geschwisterkinder nicht länger beitragsfrei bleiben.

Diese Ideen kamen bei der Politik nicht an. Ende 2017 beschloss sie deshalb lediglich, ab August 2018 die – nach Einkommen gestaffelten – Elternbeiträge für alle Betreuungsformen um drei Prozent zu erhöhen, und zwar Jahr für Jahr. Außerdem wird der Beitrag für die 35-Stunden-Betreuung in Kitas einmalig um 15 Prozent angehoben. Und vier neue Einkommensstufen eingeführt. Bisher war bei über 100.000 Euro Einkommen Schluss, nun wird weiter differenziert. Neue Stufen sind bei 125.000, 150.000, 175.000 sowie über 175.000 Euro.

Zum Teil 69 Euro Mehrkosten pro Monat

Über die Änderungen habe man die Eltern per Aushang in den Schulen und Kitas informiert, so Albrecht, zudem hätten die Kinder Briefe mit nach Hause bekommen. Die Leistungsbescheide sollen bis Juli auf den Weg gebracht werden.

Wie oben ausgeführt, ändert sich vor allem für Familien mit höherem Einkommen einiges. Eltern beispielsweise, deren gemeinsamer Verdienst sich auf eine Summe zwischen 100.000 und 125.000 Euro beläuft, mussten bis dato monatlich 460 Euro für einen 35-Stunden-Platz in der Kita bezahlen, 600 Euro für einen 45-Stunden-Platz oder 150 Euro für einen OGS-Platz. Nun werden 529 Euro für den 35-Stunden-Platz fällig, 618 Euro für den 45-Stunden-Platz und 180 Euro für die OGS.

Stadtelternrat: Es hätte schlimmer kommen können

Alle Eltern, die ein Einkommen von über 100 000 Euro haben, werden persönlich angeschrieben, kündigt Jörg Albrecht an – auch um aktuelle Einkommensbelege anzufordern. Der Abteilungsleiter weiß, dass die Kritik zum Teil massiv ist, auch beim Amt gehen verstärkt Nachfragen ein. „Die meisten Menschen, die sich an uns wenden, wollen sich aber nur informieren.“ Man versuche, in jedem Einzelfall aufzuklären.

Beim Stadtelternrat ist man derweil noch immer froh, dass nicht alle GPA-Vorschläge umgesetzt worden sind – „wenn das passiert wäre, hätten wir Petitionen gestartet und Unterschriften noch und nöcher gesammelt“, so Steinbring. Die nun erfolgten Erhöhungen halte man für halbwegs moderat, „es hätte schlimmer kommen können“.

>>> INFO ZU ELTERNBEITRÄGEN UND CO.

Der Elternbeitrag wird in der Regel für ein Jahr festgelegt, und zwar nach der Vorlage von Steuerbescheid, Gehaltsabrechnung oder ähnlichem. Die Beitragstabellen finden sich auf ­muelheim-ruhr.de; Fragen werden unter 455-0 beantwortet.

In Ausnahmefällen kann der Elternbeitrag erlassen werden, erklärt Abteilungsleiter Jörg Albrecht – dann nämlich, wenn die Eltern durch die Zahlung wirtschaftlich derart schlecht gestellt werden, dass der Bezug von Sozialleistungen droht.