Mülheim. . Die Gebühren für Einkommen bis zu 100 000 Euro bleiben konstant. Die Mehrheit lehnt die von der Gemeindeprüfungsanstalt geforderten Punkte ab.
- Ratsfraktionen sind sich weitgehend einig: Bildung sollte umsonst sein
- Dennoch müssen Eltern für die frühkindliche Bildung in Mülheim bezahlen
- Eine Mehrheit im Rat lehnt den Vorschlag der Gebührenerhöhung ab
Im Grundsatz sind sich die Ratsfraktionen weitgehend einig: Bildung sollte umsonst sein. Schule und Hochschule sind das schon so ziemlich, nur für die frühkindliche Bildung müssen Eltern bezahlen, obwohl die besonders wichtig ist.
Das betonten im ersten Teil der Ratssitzung noch einmal Vertreter einzelner Fraktionen, die drei Änderungsanträge zu der Verwaltungsvorlage, die steigende Elternbeiträge vorsieht, eingebracht haben. In einer Stadt, die als eine familienfreundliche bezeichnet, ist die Befreiung für das Geschwisterkind ein wichtiger Baustein, denn es kann ja nicht sein, wie Frank Blum von der BAMH betonte, dass bei zwei Berufstätigen das zweite Einkommen für die Betreuung aufgezehrt wird. Wenn nur der Haushalt nicht wäre.
Vorschläge haben hohe Priorität
Die Gemeindeprüfungsanstalt schreibt in ihrem Gutachten unter Punkt 45-4: „Eine Erhöhung der Elternbeiträge ist aufgrund der defizitären Haushaltslage dringend angezeigt. Die Vorgabe, dass die Städte mit den Einnahmen rund 19 Prozent ihrer Aufwendungen für die Leistungen decken sollen, schafft Mülheim mit rund 10 Prozent nicht annähernd.“ Mit den in der Verwaltungsvorlage vorgesehenen Beitragsstaffelung würde der Anteil auf gut 12 Prozent ansteigen.
Neben den direkten Gebühren sind es vor allem der Kinderfreibetrag nach dem Einkommenssteuergesetz, den Mülheim als einzige Kommune in NRW neben Düsseldorf ab dem ersten Kind gewährt (7356 Euro), und der Wegfall der Befreiung für das Geschwisterkind sind dabei Kernforderungen. Alle drei Vorschläge haben bei der GPA eine hohe Priorität, als Risiken für die Umsetzung steht in der Sparliste: „Widerstände der Bevölkerung“.
Einsparungen von 2,5 Millionen Euro
Beides nahm der gemeinsame Antrag von SPD, Grünen und dem Hasan Tuncer (fraktionslos) auf und kamen auf ein Einsparungen von 2,5 Millionen Euro. „Das sind Gebührenerhöhungen, keine Einsparungen“, hieß es dann prompt von der CDU, als Kämmerer Frank Mendack die Anträge quantifizierte. Der CDU-Vorschlag hatte ein Volumen von 460 000 Euro und der der BAMH fiel sogar noch geringer auf.
Franziska Krumwiede-Steiner von den Grünen, die gerade selbst ihr zweites Kind erwartet, machte vor der Abstimmung noch einmal deutlich, wie schwer ihr die Zustimmung falle („Es tut mir in der Seele weh“), aber sie sieht keinen Ausweg, wenn die Politik noch weiterhin gestalten wolle. Für die CDU kritisierte Christina Kaldenhoff, dass kinderreiche Familien dadurch besonders stark getroffen würden und der Wegfall des Freibetrages noch einmal besonders zuschlage, weil diese Familien dann in der Tabelle noch weiter hochrutschen.
Besondere Belastung fand Mehrheit
Beide Kritikpunkte, Wegfall des Freibetrages und der Geschwisterkindbefreiung, wurden dann in nicht öffentlicher Sitzung abgelehnt. Die besondere Belastung ab 150 000 Euro fand eine Mehrheit. An der aktuellen Staffelung ändert sich im Gegensatz zum Verwaltungsvorschlag bis zur Grenze von 100 000 Euro nichts. Nachdem die Beschlüsse für einen genehmigungsfähigen Haushalt vorerst geplatzt sind und sich daran nichts ändert, könnte es sein, dass ausgerechnet diese durch den Sparkommissar umgesetzt werden.
Wie zentral der Ansatzpunkt Elterngebühren für die GPA ist, darauf wies vor der Abstimmung noch einmal Jan Vogelsang für die SPD hin. Wiederholt wurde die CDU kritisiert, dass sie sich bei den schmerzvollen Entscheidungen einen schlanken Fuß mache und es der SPD und den Grünen überlasse, „die Kastanien aus dem Feuer zu holen“.