Herne/Bochum. Eine 49-jährige Immobilien-Verwalterin aus Herne soll 200.000 Euro von den Konten ihrer Klienten unterschlagen haben. Zur Gerichtsverhandlung vor dem Bochumer Landgericht erschien sie aber nicht. Ihr Hausarzt erklärte, sie habe Angst vor einem Zusammenbruch, wie sie ihn schon 2010 erlitt.

Diese Anklage hat es in sich: Eine Herner Immobilien-Verwalterin soll rund 200.000 Euro unterschlagen haben. Zum Prozessauftakt vor dem Bochumer Landgericht erschien die 49-Jährige jedoch nicht.

Fünf Richter, ein Oberstaatsanwalt, ein Psychiater, der Verteidiger und die Protokollführerin: Als die Verhandlung am Montagmorgen um halb zehn beginnen sollte, blieb der Platz der Angeklagten leer. Die 49-jährige Geschäftsfrau hatte den Richtern kurzerhand ein Attest geschickt - verhandlungsunfähig.

Angst vor erneutem Zusammenbruch

Ausgestellt hatte es ihr Hausarzt. Und der erklärte vor Gericht: „Sie war bei mir, fing an zu weinen und sagte, dass sie unter starker Unruhe leide.“ Außerdem habe sie Angst, wieder einen Zusammenbruch zu erleiden.

Genau das war 2010 passiert, als die Vorwürfe bekannt wurden. Damals waren Unregelmäßigkeiten in der Buchhaltung der Hausverwaltungs-Firma der Angeklagten aufgefallen. Inzwischen ist die Staatsanwaltschaft sicher, dass die Angeklagte sich ab 2007 an den Konten verschiedener Wohnungseigentümer bedient hat. Das Geld soll unter anderem zur Begleichung eigener Finanzamtsschulden eingesetzt worden sein.

Psychiater eingeschaltet

Die Adressen der angeblich betroffenen Eigentümergemeinschaften ergeben ein Netz, das einmal über Herne gelegt werden könnte. Weitere mutmaßliche Opfer soll es in Bochum und Recklinghausen geben. In allen Fällen hat es Konten zur Begleichung laufender Kosten oder für Instandhaltungsarbeiten gegeben. Viele von ihnen sind leergeräumt. Bei den veruntreuten Beträgen soll es sich meist um mehrere tausend Euro handeln. Einmal soll die Frau eines Anwalts auch ein Übergabeprotokoll gefälscht haben.

Um zu überprüfen, ob die Angeklagte tatsächlich verhandlungsunfähig ist, ist ein Psychiater nun mit einer Zusatzuntersuchung beauftragt worden.