Herne. . Ein Beerdigungsinstitut in Herne-Wanne schloss Vorsorgeverträge für Begräbnisse mit Rentnern ab und zweigte mehr als 180.000 Euro für private Zwecke ab. Vor Gericht erhielten die mittlerweile insolventen Angeklagten Bewährungsstrafen, das Geld jedoch ist weg.

Das Bestattungsgewerbe ist – in der Regel – ein besonders ehrenwertes, Bestatter sind Vertrauenspersonen, bei denen man ohne Bedenken seine letzte Reise bucht. Ein Beerdigungsinstitut aus Wanne missbrauchte die Gutgläubigkeit von 45 Kunden.

Meist ältere Leute wurden geschädigt, die dem mittlerweile geschiedenen Ehepaar Uwe und Birgit B. Geld für ihre eigenen Begräbnisse anvertrauten. Zwischen 2000 und 5000 Euro kassierte das Ehepaar jeweils. Das Geld landete aber nicht auf einem Treuhandkonto, sondern auf dem Geschäftskonto, das regelmäßig für private Zwecke angeknabbert wurde. Mittlerweile ist das Unternehmen in Insolvenz gegangen. Das Geld ist futsch, um mehr als 180.000 Euro wurden die Kunden geprellt.

Geld von der Rente abgespart

Entsprechend sauer waren die Geschädigten, ein Handvoll saß gestern zunächst im Zuschauerraum des Wanner Amtsgerichtes und tuschelte: „Ich habe mir das Geld von der Rente abgespart und gehe jetzt wohl leer aus“, sagte eine Zeugin. Der gelernte Karosserieschlosser (55) und die Verwaltungsfachfrau (49) hatten kein Glück mit ihrem Bestattungsunternehmen. Die Geschäfte liefen schleppend. Die 49-Jährige fungierte offiziell als Chefin, er war über einen 400-Euro-Vertrag bei ihr angestellt. Doch in Wirklichkeit führte Uwe B. das Institut, managte alle finanziellen Angelegenheiten. „Ich habe ihm blind vertraut“, erklärte Birgit B.. 200 Euro habe sie wöchentlich für den Haushalt bekommen, bei Urlauben habe ihr Mann gesagt, alles sei bezahlt. Rund 2000 Euro habe er im Monat vom Geschäftskonto genommen, um damit den Lebensunterhalt seiner Familie zu bestreiten, gab Uwe B. zu.

Das Geschäft mit den Vorsorgeverträgen der Kunden lief Jahre lang gut, weil es – so der Direktor des Amtsgerichtes, Klaus Schrüfer – auf dem „Schneeballprinzip“ beruhte. Regelmäßig kam durch neue Verträge Geld herein, mit dem anstehende Beerdigungen bestritten wurden. Sogar das Haus mit dem Sitz des Institutes erwarb das Paar, wollte es auf Rentenbasis abstottern, über 5000 Euro monatlich. Doch schließlich brach das Kartenhaus zusammen, der Insolvenzantrag wurde gestellt.

Angeklagte erhielten Bewährungsstrafen

„Wenn man die Anklage hört, erschrickt man. Viele alte Leute haben Ihnen vertraut“, gab Richter Schrüfer zu bedenken. „Das sind doch alles Menschen gewesen, die Sie zumindest ein bisschen kannten.“ Uwe B.s Verhalten sei von besonderer „Rücksichts- und Skrupellosigkeit“ geprägt, sagte Schrüfer in seiner Urteilsbegründung. Uwe B. wurde wegen schwerer Untreue zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verdonnert, seine Ex-Frau zu neun Monaten, ebenfalls als Bewährungsstrafe. Sie habe es als Chefin unterlassen, das Geschäftsgebaren ihres Mannes zu überprüfen und sich in 35 von insgesamt 45 Fällen schuldig gemacht. Strafmildernd wirkte sich für Staatsanwaltschaft und Gericht aus, dass das Paar zuvor noch niemals strafrechtlich in Erscheinung getreten war. Das Bestattungshaus ist längst geschlossen, „die Existenz vernichtet“, so der Richter. Beide Verurteilten sind seitdem arbeitslos.