Herne. Nach fast fünfmonatiger Prozessdauer wurde nun ein Herner Kulturbeamter vom Bochumer Landgericht verurteilt: Er wurde zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Der Mann hatte Freunde und Bekannte mit erfundenen Geldanlage-Versprechen um knapp 650.000 Euro betrogen. Er zeigte sich selbst an.
Ein Herner Kulturbeamter ist vom Bochumer Landgericht zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Ein mitangeklagter Komplize des 54-Jährigen erhielt eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten.
Es hatte alles ganz klein angefangen. Doch aus dem anfänglichen Schneeball wurde zum Schluss eine Lawine, die den Beamten unter sich begrub. Das Gericht führte dem Mann, der zuletzt als Verwaltungsleiter der Flottmann-Hallen tätig war, deutlich vor Augen, was er getan hat. „Sie haben das Vertrauen der Leute in beispielloser Weise missbraucht“, sagte der Vorsitzende Richter Michael Rehaag im Urteil.
Ruf als Beamter der Stadt zunutze gemacht
Mit Geldanlagen, bei denen er einen schier unglaublichen Zinssatz von bis zu 160 Prozent versprach, lockte er Freunden und Bekannten das Geld aus der Tasche. Dabei machte er sich auch seinen guten Ruf als Beamter der Stadt Herne zunutze und sein Renommee als Mann, der viel ehrenamtliche Arbeit leistete. Außerdem konnte er wohl sehr überzeugend sein.
Auslöser der Betrugsserie waren finanzielle Schwierigkeiten Anfang der 1980er Jahre. Aus Stolz wollte der Beamte damals seinen Onkel nicht um Geld bitten. Stattdessen erschwindelte er sich das Kapital von dem Verwandten mit angeblichen Geldanlagen über eine bekannte Versicherung. Zu der habe er beste Verbindungen, log er.
Zeigte sich bei Polizei selbst an
Das Geld konnte er seinem Onkel später jedoch nur zurückzahlen, indem er neue Betrügereien startete. Und so zog das System im Laufe der Jahre immer weitere Kreise. Bis es ihm Anfang 2011 endgültig über den Kopf wuchs. Er ging zur Polizei und zeigte sich selbst an.
Sein umfassendes Geständnis wiederholte er im Prozess. Dabei gab er auch zu, Einnahmen der Flottmann-Hallen in die eigene Tasche gesteckt zu haben. Verteidiger Lars Volkenborn zeigte sich mit dem Urteil zufrieden, kündigte aber dennoch Revision an.