Bochum/Herne. . Ein Arzt aus Herne soll die Finanzbehörden über Jahre betrogen haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mediziner systematische betrügerische Manipulationen seiner Einkommenssteuerlast vor. Wegen des Prozesses steht nun sogar seine berufliche Existenz auf dem Spiel.

Scheinrechnungen, schwarze Kassen, verschleierte Gewinne: Ein Arzt (59) aus Horsthausen muss sich seit Donnerstag vor dem Bochumer Landgericht verantworten. Der promovierte Mediziner soll jahrelang die Finanzbehörden ausgetrickst haben – jetzt geht es auch um seine berufliche Existenz.

„Ich helfe Ihnen, den Schmerz zu besiegen”: So ähnlich bewirbt der Neurochirurg im Internet ein Spezialkonzept für alle Wirbelsäulenerkrankten. Die am Donnerstag verlesene Steuerhinterziehungs-Anklage könnte ihm jetzt aber selbst nachhaltig weh tun. Weil er bereits einschlägig vorbestraft ist, steht für den Mediziner nun auch die Aberkennung von Approbation und Zulassung auf dem Spiel.

Die Vorwürfe gehen zurück auf die Jahre 2005 bis 2009. Staatsanwältin Christine Ziplies wirft dem umtriebigen Arzt, der aktuell nicht in Herne praktiziert, vor, Jahr für Jahr durch betrügerische Manipulationen seine Einkommenssteuerlast verkürzt und die Finanzbehörden so um mehr als 80 000 Euro geprellt zu haben.

Vorwurf: Gewinne verschleiert

Dabei, so die Vorwürfe weiter, soll es vor allem um zu Unrecht betrieblich angesetzte Pkw-Privatkosten und das trickreiche Einpflegen von Scheinrechnungen in die Buchhaltung gehen. Laut Anklage wurden dadurch seine wahren Gewinne verschleiert. Als logische Folge sank dann natürlich auch seine Steuerlast. Außerdem soll der Arzt einem anderen Mediziner, der ihn in der Praxis vertreten hat, fast 30 000 Euro „schwarz“ gezahlt und dadurch letztlich Beihilfe zu dessen Steuerhinterziehung von 7000 Euro geleistet haben.

Himmelblaue Lederslipper, langes Nadelstreifensakko: Zum Prozessauftakt schwieg der Herner Chirurg und berief sich auf sein Schweigerecht. Wie bekannt wurde, hatte der 59-Jährige im Vorfeld bereits zustimmende Signale für ein schnelles Prozessende gegen Zahlung von 80 000 Euro ausgesendet. Eine Verfahrenseinstellung scheiterte aber letztlich am Veto der Staatsanwaltschaft.

Für den Prozess vor der sechsten Wirtschaftsstrafkammer des Bochumer Landgerichts sind deshalb vorerst weitere vier Verhandlungstermine bis zum Montag, 22. September, angesetzt.