Herne. . Eine Beamtin im Ruhestand hat die Stadtverwaltung in Herne um einen sechsstelligen Betrag betrogen. In mindestens zwei weiteren Fällen haben Stadtbeamte ebenfalls Geld in die eigenen Taschen verschoben. Obwohl es sich dabei um Steuergeld handelt, unterliegt die Stadt keiner Anzeigepflicht.
Ein weiterer Betrugsfall erschüttert die Stadtverwaltung Herne. Nach Informationen der unserer Mediengruppe soll eine Sachbearbeiterin im Ruhestand mit gefälschten Rechnungen Geld der Steuerzahler veruntreut haben. Der Schaden liegt laut Staatsanwaltschaft offenbar im sechsstelligen Bereich.
Die Ruhestandsbeamtin soll im großen Stil falsche Arzt-Rechnungen bei ihrem ehemaligen Arbeitgeber Stadt Herne eingereicht und dafür so genannte Beihilfe kassiert haben. Die Staatsanwaltschaft bestätigt Ermittlungen wegen des Verdachts auf Betrug und Untreue. Bei der Beschuldigten sei eine Hausdurchsuchung durchgeführt worden, die Ermittlungen dauerten an.
Falsche Arzt-Rechnungen
Der jüngste Fall hat deutliche Parallelen zu jenem, den die WAZ zuletzt aufgedeckt hat. Dabei hat ein städtischer Abteilungsleiter eingeräumt, mit falschen Arzt-Rechnungen für seine Frau beim gemeinsamen Arbeitgeber Stadt Herne 13.000 Euro so genannte Beihilfe-Leistungen zu Unrecht kassiert zu haben.
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Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung in Krankheitsfällen für Beamte. Nachdem sich der Mann selbst beschuldigt und das Geld zurückgezahlt habe, sei das Beschäftigungsverhältnis beendet worden, so Stadtsprecher Christian Matzko. Anzeige sei nicht erstattet worden, weil sich der Mann offenbart habe. Nach dem Bericht unserer Mediengruppe hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen.
In dem jüngsten Fall, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft, soll eine Angestellte zwischen 2010 und 2013 ebenfalls mit gefälschten Arzt-Rechnungen Beihilfe zu Unrecht kassiert haben. Die Stadt bestätigt den Untreueverdacht gegen die Ruhestandsbeamtin, nennt aber keine Details.
Neue Mechanismen gesucht
Die beiden Vorfälle sind nicht die einzigen in jüngster Vergangenheit: In Kürze muss sich ein Ex-Verwaltungsleiter einer städtischen Kultureinrichtung vor Gericht verantworten; auch er soll rund 13.000 Euro in die eigene Tasche verschoben haben. Stellt sich die Frage: Wird bei der Stadt verstärkt die Hand aufgehalten? Nein, sagt Markus Schlüter, Chef des Rechnungsprüfungsausschusses.
Im Gegenteil: „in deutlich geringerem Maße als in vergleichbaren Städten“. Dennoch sei es wichtig, aus jedem dieser Fälle zu lernen, so der CDU-Fraktionschef. Es müssten Mechanismen gefunden werden, um Untreue „auf ein Mindestmaß zu reduzieren“, etwa durch ein Vier- bis Sechs-Augen-Prinzip.
Müsse die Stadt nicht in jedem Fall Anzeige erstatten – weil es sich um Steuergelder handelt? Nein, meint Wolfgang Heinzel. Es gebe keine Anzeigepflicht, so der Jurist und stellvertretende Fraktionschef von Bündnis 90/Die Grünen. Die Stadt sollte zunächst mit eigenen Mitteln prüfen, ob an den Vorwürfen etwas dran sei. Wenn ja, sollte sie „ernsthaft darüber nachdenken“, den Vorfall strafrechtlich zu ahnden – abhängig davon, wie hoch der Schaden sei und welches Motiv der Angestellte gehabt habe.