Herne. . Ein 23-jähriger Herner hat in einer Wohneinrichtung der Lebenshilfe für Angst und Schrecken gesorgt. Aufgrund seiner Aggressivität musste die Lebenshilfe sogar eine Sicherheitskraft einstellen: Sowohl Mitbewohner als auch auch Betreuer wurden bedroht. Der Fall beschäftigt nun das Landgericht Bochum.
Erst waren es Beleidigungen, dann sogar Angriffe mit Messern: Monatelang hat ein 23-jähriger Mann in einer Wohneinrichtung der Lebenshilfe für Angst und Schrecken gesorgt. Das Urteil einer ehemaligen Betreuerin ist vernichtend: „Er ist eine Bedrohung. Er ist unberechenbar“. Seit Montag beschäftigt der Fall das Bochumer Landgericht.
Ein halbes Jahr war der Angeklagte in der Einrichtung in der Augustastraße, wo er fast rund um die Uhr betreut wurde. Doch so sehr sich die Betreuer auch bemühten, sie wurden seiner nicht Herr. Wegen seiner Aggressivität mussten sie sogar eine Sicherheitskraft einstellen. Unter anderem bedrohte er Mitbewohner und Betreuer, beleidigte sie, schlug und trat auf sie ein. In einem extremen Fall versuchte er sogar jemanden mit einem Messer anzugreifen.
Staatsanwaltschaft geht von verminderten Schuldfähigkeit aus
Zum Motiv konnte der ansonsten geständige Mann aber nur wenig sagen. „Ich hatte Wut“, erklärte er den Richtern. Warum, das wisse er aber nicht mehr – wie so vieles andere in seinem Leben. Schon in der Anklage steht, er leide unter einer geistigen Behinderung, habe eine Intelligenzminderung und Epilepsie. Weshalb die Staatsanwaltschaft auch von einer verminderten Schuldfähigkeit ausgeht.
Deshalb dürfte es im Prozess auch weniger um eine Strafe für den Angeklagten gehen, als vielmehr um die Unterbringung in einer geschlossenen Klinik. Die Betreuer der „Lebenshilfe“ hatten irgendwann aufgegeben. Nach einem Aufenthalt in der psychiatrischen Abteilung des Marienhospitals, aus der er als untherapierbar entlassen wurde, hatten sie eine Wiederaufnahme des jungen Mannes verweigert. „Das sind Umstände, unter denen ich nicht arbeiten muss und auch in Zukunft nicht werde“ sagte eine Betreuerin vor Gericht.
Dem Angeklagten selbst war seine innere Unruhe im Prozess deutlich anzumerken. Ständig zappelte er unruhig hin und her. Aggressiv wurde er jedoch zu keiner Zeit.