Herne. Bernhard Volmer (60) leidet an Parkinson. Er will von der geplanten Rente mit 63 profitieren - und zog den im Rahmen eines Altersteilzeit-Programms gestellten Rentenantrag zurück, meldete sich arbeitslos. Doch das Amt verhängt eine Sperrfrist für die Bezüge - und der Herner muss Schulden machen.
Eine Sperrfrist bei der Auszahlung des Arbeitslosengeldes schüttelt Bernhard Volmers Finanzen mächtig durcheinander und zwingt den Herner zum Schuldenmachen. Er hofft, dass die Behörde die entsprechende Rückzahlung, die ihm seiner Meinung nach zusteht, bald anweist.
Bernhard Volmer wohnt in einem ruhigen, grünen Winkel im äußersten Südwesten der Stadt. Doch die Idylle an der Eisenstraße trügt. Der 60-jährige Parkinson-Erkrankte hat furchtbare Schicksalsschläge erlitten. Sieben Jahre ist es her, dass der Siemens-Servicetechniker von jetzt auf gleich mit dem Tod konfrontiert wurde. Es begann mit furchtbaren Kopfschmerzen beim Tischtennisspielen. Volmer rechnete zunächst nicht mit Schlimmem. „Ich bin Migräniker, dachte, es sei eine heftige Attacke.“ Als die üblichen Tabletten nicht mehr halfen, ging er zum Arzt, der ihn ins Krankenhaus überwies. Die Diagnose: Aneurysma – eine Ader platzte im Kopf.
Ader im Kopf geplatzt
Das fünf Millimeter große Loch in der Hauptschlagader konnte gestopft werden, die Reha päppelte ihn wieder auf. Doch es war eine harte Zeit, äußerst mühsam das Wieder-Erlernen von Sprechen und Schreiben, von einfachen Tätigkeiten. Volmer war tapfer. Anderthalb Jahre war er arbeitsunfähig, dann begann die Wiedereingliederung, eine Rückkehr in seinen Beruf kam nicht infrage. Videoanlagen mit 300 Kameras hatte er geschaltet. „Die Pläne hatte ich im Kopf, sie erst hinterher schriftlich fixiert. Jetzt ging nichts mehr.“ 50 Prozent schwerbehindert steht im Ausweis. Als Siemens ihm 2008 die Altersteilzeit anbot, „habe ich sie dankend angenommen“.
Im Dezember 2013 stellte Volmer den Rentenantrag, zum 31. Januar lief die passive Phase der Altersteilzeit aus. Da krachte die Idee der Großen Koalition mit der abschlagfreien Rente ab 63 ins Haus. Der Herner wollte kein Geld verschenken – „47 Jahre habe ich nicht zu knapp eingezahlt“ – und zog den Rentenantrag zurück. Den will er am 1. Juli 2014 erneut stellen, um eine Rente ohne Abzüge zu erhalten. Also meldete er sich ab 1. Februar arbeitslos.
„Da hätte mich das Arbeitsamt drauf hinweisen können“
Das bescherte ihm ein Schreiben mit dem Vermerk Sperrfrist vom 1. Februar bis 25. April. „Die schrieben, dass ich mein Arbeitsverhältnis gelöst hätte, doch das stimmt nicht. Ich hatte ja einen Altersteilzeitvertrag gemacht.“ Volmer nahm sich einen Anwalt, legte Widerspruch ein, erhielt den Tipp, sofort Arbeitslosengeld II (ALG II) zu beantragen.
Doch das ALG II fließt nicht rückwirkend, sondern erst ab Antragstellung, also ab März. „Da hätte mich das Arbeitsamt drauf hinweisen können“, schimpft Volmer. Zudem wird wegen der Sperrfrist das ALG II noch um 30 Prozent gekürzt. Fazit: „Ich musste mir Geld leihen, um meinen Lebensunterhalt zu bestreiten.“ Eine Antwort auf seinen Widerspruch und damit auf eine etwaige rückwirkende Zahlung erhielt er noch nicht.