Herne. Der Verbleib des toten Frühchens, das spurlos aus der Leichenhalle eines Herner Krankenhauses verschwunden ist, bleibt ein Rätsel. Die Polizei überprüft nun, wer überhaupt Zugang zu dem Raum hat. Der Klinik-Betreiber, die St. Elisabeth-Gruppe, will aufgrund der laufenden Ermittlungen zunächst keine Fragen zu Abläufen im Trauerraum beantworten.

Das Schicksal des toten Frühchens, das spurlos aus der Leichenhalle des Marienhospitals II verschwunden ist, bleibt ungeklärt. Die Klinik, so Polizeisprecher Volker Schütte im Interview mit unserer Mediengruppe, arbeite eng und kooperativ mit den Ermittlern zusammen. Bislang ohne Erfolg.

Das Mädchen, teilte die St. Elisabeth-Gruppe am Montag mit, sei bereits am Montag vor einer Woche „in den Armen seiner Eltern“ gestorben. Das Gewicht der Frühgeborenen, korrigierte der Klinik-Betreiber, lag zum Zeitpunkt des Todes bei 550 Gramm. Als der Bestatter das Kind am Freitag zur Beerdigung abtransportieren wollte, war sein Bettchen im Trauerraum leer.

Fragen zu einem späteren Zeitpunkt beantworten

Bei den Ermittlungen überprüft die Polizei auch, wer dort Zugang hat. Darüber, ob und wie diese Personen kontrolliert werden, wollte die Klinik keine Stellung beziehen. Aufgrund der laufenden Ermittlungen, so Klinik-Chef Theo Freitag im Gespräch mit unserer Mediengruppe, „bitten wir um Verständnis, dass wir aktuell keine Fragen zu den Abläufen rund um die Abschiedsräume beantworten können“. Er sei aber „gern bereit, diese Fragen zu einem späteren Zeitpunkt zu beantworten“.

In den Kliniken der Evangelischen Krankenhausgemeinschaft, darunter am EvK in Herne und in Eickel, müssten Bestatter zur Aufnahme, um dort einen Totenschein abzuholen. Nur damit erhielten sie einen Schlüssel und somit Zugang zur Leichenhalle, sagt Frank Obenlüneschloß, Theologischer Direktor des Krankenhaus-Betreibers, unserer Mediengruppe. Zudem werde dokumentiert, wer wann einen Schlüssel erhalten und wieder abgegeben habe.

Andere Verstorbene abstransportieren

Nicht kontrolliert werde dagegen, welchen Toten die Bestatter mitnehmen. Theoretisch, sagt Obenlüneschloß, könnten Mitarbeiter also auch andere Verstorbene abtransportieren. „Dazu wäre aber eine große kriminelle Energie notwendig“, betont er. Vor allem deshalb, weil Verwechslungen eigentlich ausgeschlossen seien: Tote trügen etwa einen Namenszug am Arm oder am Fuß.

Eigentlich, so Oberlünenschloß, reichten diese Maßnahmen an den Häusern des EvK aus. Der Vorfall am Marienhospital stimme aber nachdenklich. Deshalb wolle sein Haus die Kontroll-Maßnahmen auf den Prüfstand stellen, kündigt er an.