Herne. . Als wäre die Haushaltslage in Herne nicht schon dramatisch genug: Die vom Land beim Zensus ermittelte Bevölkerungszahl würde für die Stadt zu neuen Millionenlöchern führen. Die Verwaltung will sich dagegen mit rechtlichen Mitteln wehren - und rechnet sich dabei gute Chancen aus.

Bonn tut’s. Krefeld, Grevenbroich,Wuppertal und viele weitere Kommunen in NRW ebenfalls. Und auch der Herner Verwaltungsvorstand hat sich dazu durchgerungen, gegen das Ergebnis der jüngsten Volkszählung (Zensus) vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zu klagen, um damit neue Millionenlöcher im Haushalt zu verhindern.

Darüber informierte Kämmerer Hans Werner Klee jetzt die Politik in der Sitzung des Rates. „Über 40 Kommunen werden in Nordrhein-Westfalen Klage erheben“, so Klee. In der Auseinandersetzung mit dem Land geht es - wie so häufig - ums Geld. Der Feststellungsbescheid des Landesbetriebs IT. NRW zum Zensus hätte „erhebliche finanzielle Einbußen“ für Herne und andere Kommunen.

Gravierende Auswirkungen

Die neue „amtliche“ Einwohnerzahl Herne beziffert das Land auf der Basis der jüngsten Volkszählung zum Stichtag 31. Dezember 2011 mit 154.887. Auf der Grundlage der „großen“ Volkszählung von 1987 war das Land zu diesem Stichtag bisher von 164.244 Menschen ausgegangen.

Die Differenz von 9357 Einwohnern (5,7 %) hätte gravierende Auswirkungen auf die Schlüsselzuweisungen des Landes, die vor allem nach der Bevölkerungszahl berechnet werden. Ab 2016 sei mit einem Verlust von jährlich fünf bis sechs Millionen Euro im Haushalt zu rechnen, so die Schätzung der Stadt. 2014 und 2015 würden die Einbußen noch durch den demografischen Faktor abgemildert.

Mit „verschiedenen Verfahrensmängeln“ und „unplausiblen Ergebnissen“ begründet die Herner Verwaltung die Klage gegen das Land. Die Erfolgsaussichten habe man im Vorfeld in einer Arbeitsgruppe mit 62 Kommunen sowie unter Hinzuziehung eines rechtlichen Gutachtens erörtert. Der Ausgang eines Klageverfahrens sei zwar ungewiss, jedoch „mit Chancen verbunden“, so die allgemeine Einschätzung.

Enge Abstimmung der Kommunen

Die Kosten einer Klage beziffert die Verwaltung mit rund 15.000 Euro. Hans Werner Klee geht davon aus, dass es zu einer Musterklage vor einem Verwaltungsgericht kommen wird. Die Klage der Stadt habe jedoch keine aufschiebende Wirkung. Zwischen den betroffenen Kommunen soll es eine enge Abstimmung geben.

Übrigens: Aus Sicht der Verwaltung entsprechen weder die früheren noch die aktuellen „amtlichen“ Zahlen der tatsächlichen Bevölkerungszahl. Nach dem Melderegister der Stadt betrug die Einwohnerzahl zum Stichtag 31. Dezember 2011 in Herne und Wanne-Eickel genau 158.769.