Herne. . Die griechische Patientin, die nach einer Operation im Herner Marienhospital ins Koma gefallen war und seitdem ein Pflegefall ist, hat ein Schmerzensgeld in Höhe von 1,5 Millionen Euro für eine gütliche Einigung abgelehnt. Ihre Anwältin verlangt unter anderem eine monatliche Zahlung von 10.000 Euro.

1,5 Millionen Euro Schmerzensgeld: So viel hatte das Herner Marienhospital einer Griechin als "gütliche Einigung" angeboten. Die Frau war bei einer Operation in dem Krankenhaus ins Koma gefallen und ist seitdem ein Pflegefall. Das Schmerzensgeld in Höhe von 1,5 Millionen Euro hat sie jetzt abgelehnt.

Karoline Seibt, die Anwältin der Klägerin, sagte auf Anfrage der Funke Mediengruppe, dass sie am 2. Dezember das Gericht über die Ablehnung informiert und gleichzeitig ein Angebot unterbreitet habe. Inhalt: eine Einmalzahlung in Höhe von 750.000 Euro und anschließend eine monatliche Zahlung in Höhe von 10.000 Euro bis zum Lebensende. Das Angebot sei allerdings bis zum 10. Dezember befristet, so Seibt. Bei einer Ablehnung werde das Verfahren vor dem Oberlandesgericht weitergeführt. Seibt zeigte sich in Hinblick auf die Erfolgsaussichten vor Gericht sehr zuversichtlich.

Bei Routine-Operation Blutungen nicht erkannt

Das eigene Angebot bezeichnete Seibt als „fair“. Die Summe von 10.000 Euro solle netto gezahlt und regelmäßig an die Teuerungsraten angepasst werden. Nach Seibts Berechnungen komme man mit den vom Marienhospital angebotenen 1,5 Millionen Euro nicht weit. Ihre Mandantin wolle lebenslang abgesichert sein.

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Die Griechin hatte sich 2004 im Marienhospital einer Routine-Operation an der Schilddrüse unterzogen. Im Zuge der OP kam es zu Nachblutungen, die – so die Anklage – nicht rechtzeitig erkannt wurden. Die Folge: Die Frau fiel ins Koma und wachte erst nach vier Monaten wieder auf. Sie ist seitdem ein Pflegefall . mit Schmerzen und epileptischen Anfällen und Schmerzen.

Vom Bochumer Landgericht bekam die heute 41-Jährige 2012 eine Rekord-Entschädigung zugesprochen: knapp 300.000 Euro Schmerzensgeld, dazu 130.000 Euro für materielle Schäden wie Verdienstausfall, zusätzlich Zahlungen von knapp 16.000 Euro pro Monat bis zum Lebensende – rückwirkend ab 2010. Dagegen hatten das Krankenhaus, das zum Universitätsklinikum Bochum gehört, und die beklagten Ärzte Berufung eingelegt und in der Folge eben jene 1,5 Millionen Euro für eine außergerichtliche Einigung angeboten.

41-jährige Patientin hat keine Krankenversicherung

Doch diese Summe sei nicht „diskussionswürdig“, so Seibt. Dafür gibt es nach Seibts Ansicht gleich mehrere Gründe: Selbst wenn man die Summe zu einem optimalen Zinssatz anlegen würde, käme am Ende ein monatlicher Betrag von rund 3000 Euro heraus - zu wenig für ihre Mandantin. Denn sie sei ein 24-Stunden-Pflegefall, sie müsse für Pflegekosten, Therapien und Lebenshaltungskosten wie Miete aufkommen. Und da ihre Mandantin nicht krankenversichert sei, müsse sie alle Kosten selbst tragen. Der 41-Jährigen sei nicht daran gelegen, reich zu werden, sie wolle lediglich lebenslang abgesichert sein.

Vom Marienhospital gab es am Mittwoch keine Stellungnahme.