Berlin. . Patienten in Deutschland haben sich im vergangenen Jahr öfter über ärztliche Behandlungsfehler beschwert, als im Jahr zuvor. Das hat die Bundesärztekammer am Montag mitgeteilt. Vor allem bei Knie- und Hüftgelenkarthrosen würden sehr häufig Fehler moniert.
Bei den Ärztekammern sind im vergangenen Jahr mehr Patientenbeschwerden zu vermuteten Behandlungsfehlern eingegangen als im Vorjahr. Insgesamt erhielten die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärzteschaft 12.232 Anträge wegen mutmaßlicher Ärztefehler, wie die Bundesärztekammer am Montag in Berlin mitteilte. Das waren rund 1100 mehr als 2011. 7578 Anträge wurden weiter bearbeitet.
In 2280 Fällen bestätigten die Gutachter eine fehlerhafte Behandlung oder eine mangelnde Risikoaufklärung durch den Arzt. Das waren nahezu genauso viele wie im Vorjahr (2287 Fälle). In 1889 Fällen davon waren laut Gutachten die Behandlungsfehler Ursache für einen Gesundheitsschaden, der einen Anspruch des Patienten auf Entschädigung rechtfertigte.
Die meisten Fehler bei Knie- und Hüftgelenkarthrosen
Die häufigsten vermuteten Behandlungsfehler betrafen wie in den Vorjahren Knie- und Hüftgelenkarthrosen sowie Brüche an Unterarm, Unterschenkel und Sprunggelenken. Die meisten Beschwerden kamen von Patienten nach Behandlungen oder Untersuchungen im Krankenhaus.
"Fehler passieren, auch in der Medizin", erklärte Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen. Zugleich warnte er davor, Behandlungsfehler per se mit Ärztepfusch gleichzusetzen. Ein solche Aussage sie "durch keine seriöse Statistik gedeckt". "Ärzte machen Fehler, wir sich aber keine Pfuscher", erklärte Crusius.
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Die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern dienen bei Arzthaftungsstreits als eine unabhängige, außergerichtliche Anlaufstelle für Patienten. Sie bewerten den Angaben zufolge gut ein Viertel aller vermuteten Arzthaftungsfälle in Deutschland. In rund 90 Prozent der Fälle werden die Entscheidungen der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen laut Bundesärztekammer von beiden Parteien akzeptiert und die Streitigkeiten beigelegt.
Krankenkassen sehen jeden dritten Kunstfehler als bestätigt an
Auch die Haftpflichtversicherer, Gerichte und Krankenkassen befassen sich mit Vorwürfen zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) hatte im vergangenen Jahr laut einer Mitteilung vom Mai rund 12.500 Gutachten erstellt - in etwa jedem dritten Fall wurde ein Behandlungsfehler bestätigt.
Mit der im Februar in Kraft getretenen Neuregelung der Patientenrechte wurden die Möglichkeiten für Patienten ausgeweitet, um nach Behandlungsfehlern Schadenersatzforderungen durchzusetzen. Das Gesetz sieht bei möglichen "groben Behandlungsfehlern" eine Umkehr der Beweislast vor. Demnach muss nicht der Patient darlegen, dass er falsch behandelt wurde. Vielmehr muss der Arzt beweisen, dass er richtig gehandelt hat. Bei sogenannten "einfachen" Behandlungsfehlern liegt allerdings die Beweislast nach wie vor beim Patienten. (afp)