Hamm/Bielefeld. . Das Oberlandesgericht Hamm hat einem Patienten wegen eines Behandlungsfehlers mehr als 200.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Der Mann war wegen einer fehlgeschlagenen Darmspiegelung bei einem Bielefelder Arzt zum Frührentner geworden.

Wegen einer unzureichenden Aufklärung über das Risiko einer Darmspiegelung muss ein Chirurg laut einem Gerichtsurteil einem Patienten ein Schmerzensgeld von 220.000 Euro zahlen. Nach gravierenden Komplikationen im Anschluss an den Eingriff sei der Kläger zum Frührentner geworden, berichtete das OLG am Dienstag in Hamm über das rechtskräftige Urteil (Az.: 26 U 85/12). Ihm musste ein künstlicher Darmausgang gelegt werden. In der ersten Instanz hatte das Landgericht Bielefeld die Klage abgewiesen. Das OLG befand, der beklagte Mediziner hafte, weil davon auszugehen sei, dass er den Kläger ohne ausreichende Aufklärung behandelt habe.

Wegen Blutungen im Stuhlgang hatte sich der heute 54 Jahre alte Mann 2007 dem Facharzt für Chirurgie in Bielefeld vorgestellt. In Folge einer Darmspieglung mit einer Polypenabtragung kam es zu einer Darmperforation. Der Mann musste notoperiert und über Monate intensivmedizinisch behandelt werden. Er sei nunmehr zu hundert Prozent behindert, berichtete das OLG.

"Der Inhalt der vom Kläger unterzeichneten Einverständniserklärung lasse nicht auf eine ausreichende Risikoaufklärung schließen", erklärte das Gericht. Die allgemein gehaltene Erklärung sei weithin inhaltslos und wirke mit dem Hinweis auf "unvermeidbare nachteilige Folgen" verharmlosend. Ihr sei nicht zu entnehmen, dass die Erklärung vom Patienten gelesen, von ihm verstanden oder mit ihm erörtert worden sei.

Der OLG-Senat befand, der Kläger habe plausible Gründe dafür vorgetragen, dass er sich die Sache im Falle einer ordnungsgemäßen Aufklärung noch einmal überlegt hätte. (dpa)