Herne.. 1,5 Millionen Euro Abfindung könnte eine Griechin erhalten, die nach einer Operation im Marienhospital Herne zum Pflegefall wurde. Diesen Vorschlag für eine gütliche Einigung unterbreitete am Freitag das OLG Hamm den Streitparteien. Die Anwältin der Klägerin zeigt sich enttäuscht von dem Vorschlag.
1,5 Millionen Euro Abfindung könnte eine Griechin erhalten, die nach einer Operation im Marienhospital Herne zum Pflegefall wurde. Diesen Vorschlag für eine gütliche Einigung unterbreitete am Freitag das Oberlandesgericht Hamm den Streitparteien. Die Anwältin der Klägerin zeigt sich „im ersten Moment“ enttäuscht von dem Vorschlag.
Kurzer Rückblick: Es war eine Routine-Operation an der Schilddrüse, die 2004 im Marienhospital tragisch ausging. Die Patientin, eine griechische Fremdsprachenkorrespondentin, war nach einem Vorschlag von Herner Bekannten aus ihrem Heimatland an den Hölkeskampring gekommen, um sich einen Knoten entfernen zu lassen; die Kosten dafür habe sie selber getragen. Der Eingriff führte zur Katastrophe: Es kam zur Nachblutung, die – so die Anklage – nicht rechtzeitig erkannt wurde. Folge: Die Frau fiel ins Koma, ist seitdem ein Pflegefall.
Vom Bochumer Landgericht bekam die heute 41-Jährige im Sommer 2012 eine Rekord-Entschädigung zugesprochen: knapp 300.000 Euro Schmerzensgeld, dazu 130.000 Euro für materielle Schäden wie Verdienstausfall, zusätzlich Zahlungen von knapp 16.000 Euro pro Monat bis zum Lebensende – rückwirkend ab Juli 2010. Dagegen hatten das Krankenhaus, das zum Universitätsklinikum Bochum gehört, und die beklagten Ärzte Berufung eingelegt.
Keine Beweisaufnahme
Der Auftakt der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Hamm dauerte am Freitagvormittag knapp eine Stunde. Eine Beweisaufnahme gab es nicht. Christian Nubbemeyer, Sprecher des Gerichts, lobte die „sehr sachliche Atmosphäre“.
Der Senat schlug den beiden Parteien eine gütliche Einigung vor: Zusätzlich zu den über 500.000 Euro, die die Griechin bereits an Geld erhalten hat, sollen weitere 1,5 Millionen Euro an sie fließen, so der Vorschlag. Beide Seiten wollen nun in den kommenden Wochen darüber beraten.
Karoline Seibt, Anwältin der Klägerin, zeigte sich gegenüber der WAZ „im ersten Moment enttäuscht“ vom Vorschlag des Senats. Bei Geburtsschäden, berichtet sie, flössen in den Regel 2,6 bis 3 Millionen Euro Schadenersatz, außerdem würden die Kosten für weitere Behandlungen übernommen.
Genaue Prüfung
Sie will nun genau prüfen, ob ihre Mandantin mit 1,5 Millionen Euro lebenslang abgesichert werden könne. Dabei gelte es zu berücksichtigen, dass die Zinsen derzeit auf einem Rekordtief seien. Außerdem müsse die Griechin nach einem Vergleich die weiteren Behandlungskosten selber tragen.
Juristisch, meint Seibt, sei der Fall aber bereits jetzt „ein voller Erfolg“ für ihre Mandantin. Das Gericht gehe klar von einem Behandlungsfehler aus. Der Oberarzt, der die Frau damals am Marienhospital Herne operierte, sei am Freitag nicht in Hamm erschienen; er sei heute Chefarzt in Düsseldorf.
Mandantin geht es schlechter
Ihrer Mandantin, sagt die Juristin, gehe es heute schlechter als vor einem Jahr. Sie lebe in Athen, sei auf den Rollstuhl angewiesen, könne sich nicht ohne Hilfe pflegen oder anziehen. Außerdem habe sie einen starken Sprachfehler und unkontrollierte Zuckungen.
Die 41-Jährige, so Seibt, brauche dringend weitere Therapien, habe dafür aber keine ausreichenden Mittel. Sie lebe derzeit von der Rente in Höhe von 3000 Euro, müsse dafür aber auch die Miete zahlen.
In diesem Zusammenhang kritisierte die Anwältin scharf die Versicherung der Klinik. Die habe Detektive nach Griechenland geschickt, um sie zu observieren. Das sei „perfide“ - und vom Senat nun zu recht kritisiert worden.
Vom Marienhospital gab es am Freitag keine Stellungnahme.