Dorsten/Hamm. . Oberlandesgericht Hamm urteilt: Ärzte im St. Elisabeth-Hospital hätten bei einer bewusstlosen Patientin einen massiven Hirnstamminfarkt zu spät erkannt. In der Folge erlitt sie massive Lähmungen und starb sieben Monate später. Ein Neurologe hätte hinzugezogen werden müssen, so die Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das St. Elisabeth-Krankenhaus und ein Chefarzt sollen wegen eines Behandlungsfehlers 50.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Sie hätten es versäumt, rechtzeitig einen Neurologen zur Beurteilung einer Computertomographie hinzuzuziehen, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az.: 3 U 122/12 vom 12.8.2013).
In der Folge sei ein massiver Hirnstamminfarkt einer Patientin (Verschluss der Arteria basilaris) zu spät erkannt worden. Die Patientin erlitt schwerwiegende Lähmungen, das so genannte „Locked-in-Syndrom“ und starb sieben Monate später. Das nun vom OLG Hamm zugesprochene Schmerzensgeld soll der Sohn und Erbe der Frau bekommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Wegen Herzerkrankungen in Behandlung
Die 1934 geborene Patientin war seit dem Jahr 2002 wegen Herzerkrankungen mehrfach stationär behandelt worden, auch im beklagten Krankenhaus in Dorsten. Mit einer halbseitigen Lähmung wurde die Patientin im November 2005 bewusstlos in die Klinik gebracht. Am selben Tag wurde eine native Computertomographie gemacht, das Ergebnis wurde aber beurteilt, ohne einen Neurologen zu befragen, so die Feststellung des Gerichts.
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„Ein Neurologe hätte den massiven Hirnstamminfarkt der Patientin erkennen und dessen rechtzeitige Behandlung innerhalb des noch geöffneten Zwölf-Stunden-Zeitfensters veranlassen müssen“, heißt es in der Urteilsbegründung. Die gesundheitlichen Folgen seien darum den Beklagten anzulasten. Das Dorstener Krankenhaus habe nicht bewiesen, dass die Patientin auch bei rechtzeitiger richtiger Behandlung dieselben Beeinträchtigungen erlitten hätte.
Erst in der vergangenen Woche war ein OLG-Urteil gegen einen Dorstener Frauenarzt veröffentlicht worden, der einer Patientin 20.000 Euro Schmerzensgeld zahlen soll. Er habe einer Patientin nicht zu einer Mammografie geraten; später war die Frau an Brustkrebs erkrankt. (red)