Herne/Herten/Gladbeck. . Neun Jahre nach einem Wohnungseinbruch in Herne mit tödlichem Ausgang hat das Landgericht Bochum am Freitag drei Männer aus Herten und Gladbeck zu Haftstrafen von bis zu achteinhalb Jahren verurteilt. Eine 90-Jährige war nach einem Schlag mit einer Teleskopstange tot in ihrer Wohnung gefunden worden.
In ihren „letzten Worten“ zeigten sich alle drei Angeklagten reumütig. Dass ihr Einbruch in ein Haus an der Altenhöfener Straße die 90-jährige Eigentümerin das Leben gekostet hatte, bedauerten am Freitag vor der 7. Strafkammer des Landgerichts Bochum sowohl der Hauptangeklagte S. (35) aus Herten wie die beiden Männer, die mit ihm im Oktober 2003 eigentlich nur auf die vermeintlichen Reichtümer der alten Dame aus gewesen waren. Wegen Mordes wurde am Ende keiner der drei verurteilt. Die Kammer verhängte Haftstrafen zwischen achteinhalb Jahren und sechs Monaten.
Während der Gladbecker G. (42) nur gefahren war und das Fenster aufgebrochen hatte, wird es das Geheimnis von S. und dem 37-jährigen C. aus Herten bleiben, wer den Tod der Frau zu verantworten hat. Der Einbruchsexperte aus Gladbeck war es gewesen, der nach acht Jahren zur Polizei gegangen war, um über die bis dahin unaufgeklärte Tat zu sprechen. Dass er dies ohne Not getan hatte, hielt ihm die Kammer zugute. Er wurde wegen des Einbruchs zu sechs Monaten zur Bewährung verurteilt.
Mit Teleskopstange geschlagen
Dass am Ende S. im Fokus stehen würde, hatte sich schon am letzten Verhandlungstag vor Weihnachten abgezeichnet. Der gebürtiger Wanne-Eickeler hatte nach einer kaufmännischen Ausbildung u.a. als Türsteher gearbeitet und war an Drogen geraten. Während Staatsanwalt Maibaum ihn des Mordes für schuldig hielt und deshalb im Dezember auf „lebenslang“ plädiert hatte, hatte er für dessen Mitangeklagten C. nur dreieinhalb Jahre Haft wegen Einbruchsdiebstahls beantragt. C. durfte daraufhin die U-Haft verlassen.
Anders als der Fahrer war C. mit in das Haus eingestiegen, dessen Besitzerin laut Tipp aus einem Kiosk an der Bochumer Straße verreist sein sollte. Dass C. nun nur drei Jahre Haft absitzen muss, sein damals guter Freund S. aber achteinhalb Jahre, hat vor allem mit dem Schlag zu tun, den S. in jener Nacht der Frau versetzte, mit einer Teleskopstange, um zu verhindern, dass sie um Hilfe rief.
Tod billigend in Kauf genommen
Daran war die alte Dame zwar nicht gestorben, das Gericht wertete den Schlag aber als „versuchten Mord“, da S. den Tod der Frau „billigend in Kauf genommen“ habe. Wer sie danach noch traktiert und mit einer Decke erstickt hatte, fand die Kammer an den 15 Terminen seit August nicht heraus. S. wie C. hatten widersprüchliche Geschichten geliefert und den jeweils anderen beschuldigt. Keine der beiden Versionen habe aber die Kammer überzeugen können, erklärte die Vorsitzende Richterin Hoffmann. So sei das Gericht nach dem Prinzip „In dubio pro reo“ verfahren.