Herne. . Er soll vor neun Jahren eine 90-Jährige Hernerin in ihrem Haus umgebracht haben.Den beiden weiteren Angeklagten drohen weniger schwere Strafen
Weit liegen die Positionen von Verteidigung und Staatsanwaltschaft bei den Plädoyers auseinander: Der Vertreter der Anklage erklärte gestern den 35-jährigen Angeklagten aus Herten für schuldig des gemeinschaftlich begangenen Mordes an einer 90-jährigen Hernerin. Der Rechtsbeistand sieht seinen Mandanten lediglich des Wohnungseinbruchs in Verbindung mit Diebstahl sowie der gefährlichen Körperverletzung überführt.
Angeklagte beschuldigen sich
Der 35-jährige war in einer Oktobernacht 2003 gemeinsam mit seinem 37-jährigen Freund aus Herten in das Haus der alten Frau an der Altenhöfener Straße eingebrochen, und die Bewohnerin starb dabei einen gewaltsamen Tod: Sie wurde erstickt, doch die näheren Umstände bleiben auch nach dem Verfahren vor der 7. Strafkammer des Bochumer Landgerichts ungeklärt.
Die Mordanklage richtete sich auch gegen den damaligen Mittäter aus Herten, doch ließ sich dieser Vorwurf nach Auffassung des Staatsanwalts nicht erhärten. Er plädierte für eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren wegen Wohnungseinbruchs und Diebstahls für den 37-jährigen. Sein Verteidiger hielt eine „geringe“ Freiheitsstrafe für schuldangemessen und erinnerte daran, das der Angeklagte bereits seit elf Monaten in Haft sei.
Seit den ersten Verhandlungstagen im August weisen sich die beiden Angeklagten gegenseitig die Schuld am Tod der 90-Jährigen zu, der sie bei dem Einbruch in das vermeintlich unbewohnte Haus plötzlich in der Küche gegenüber standen. „Beide schildern den Vorfall komplett gegensätzlich, mindestens einer sagt die Unwahrheit“, stellte der Staatsanwalt fest.
Der 35-Jährige hatte frühzeitig eingeräumt dass er der Seniorin mit einem Schlagstock einen Hieb auf den Kopf versetzte, angeblich, um die Auseinandersetzung der alten Frau mit dem zweiten Täter zu beenden. Doch war dieser Schlag nicht tödlich, stellten Gutachter fest.
Als die 90-jährige nach dem Schlag bereits am Boden lag, wurde sie das Opfer weiterer massiver Gewaltanwendung, bevor sie schließlich mit einer Decke erstickt wurde. Zu diesen Aktionen bekannte sich keiner der Angeklagten, doch spielte nach Überzeugung des Staatsanwalts der 35-Jährige die Hauptrolle.
Die Argumentation des Juristen stützt sich dabei auch auf die Aussage des dritten Angeklagten, der die beiden Hertener nach der Tat im Auto wegbrachte. Der 42-Jährige aus Gladbeck hatte den Prozess neun Jahre nach der Tat ins Rollen gebracht. Der Staatsanwalt forderte für ihn sechs Monate Haft. Der Zeuge will Blutspuren an den Handschuhen und am Schlagstock des 35-jährigen Herteners erkannt haben, der neben ihm auf dem Beifahrersitz saß. Das Urteil wird am 4. Januar erwartet.