Herne. Das Arbeitsgericht Herne hat seine Jahresbilanz vorgestellt. Die Zahl der Verfahren bleibt auf hohem Niveau. Worum es vor Gericht ging.

Wir sehen uns vor Gericht - am Arbeitsgericht Herne war dies im vergangenen Jahr mehr als 2000 Mal der Fall. So sieht die Bilanz des Arbeitsgerichts für 2023 aus.

2209 Klagen seien im Bereich der Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie darüber hinaus 19 sogenannte Beschlussverfahren in betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten eingegangen, teilt das Gericht mit. Dies entspreche einem geringen Rückgang gegenüber 2022 um knapp vier Prozent.

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Mit dieser Anzahl an Klagen bleibe das Arbeitsgericht Herne hinter den Arbeitsgerichten Dortmund und Bielefeld das Gericht mit den meisten Verfahren in der westfälischen Gerichtsbarkeit. Für die aktuellen fünf Richterstellen bedeute dies eine durchschnittliche Pro-Kopfbelastung je Vollkammer von rund 469 jährlich - beziehungsweise fast 40 monatlich neu zu bearbeitenden - Verfahren.

Arbeitsgerichts-Direktor Sascha Dewender: „Wir konnten unsere hohe Arbeitsgeschwindigkeit auf hohem Niveau halten.“
Arbeitsgerichts-Direktor Sascha Dewender: „Wir konnten unsere hohe Arbeitsgeschwindigkeit auf hohem Niveau halten.“ © bochum | CDU

„Bei den Verfahren handelt es sich in der Mehrheit um sogenannte Bestandsstreitigkeiten, insbesondere Kündigungsschutzklagen. Den nächstgrößeren Anteil machen sogenannte Zahlungsklagen aus, bei denen es um finanzielle Ansprüche verschiedenster Art wie zum Beispiel Vergütungen, Sonderzahlungen, Boni und Urlaubsentgelt geht,“ teilt Arbeitsgerichts-Direktor Sascha Dewender mit. Weitere typische Streitgegenstände seien Abmahnungen, Arbeitszeugnisse, Eingruppierungen, Versetzungen, betriebliche Altersversorgung, Urlaubsansprüche oder die Wirksamkeit von Weisungen durch die Arbeitgeber gewesen.

2023 habe das Herner Arbeitsgericht 2298 Verfahren erledigen können. Davon hätten weniger als acht Prozent durch ein streitiges Urteil, die große Mehrheit (etwa 70 Prozent) durch einen Vergleich beendet werden können. Dewender: „Die Zahl der Klageeingänge ist im Trend der letzten Jahre stabil bis leicht rückläufig. Im zurückliegenden Jahr konnte die überwiegende Mehrzahl der Verfahren sehr zügig bearbeitet werden. So wurden rund 40 Prozent der Verfahren in weniger als drei Monaten nach Eingang abgeschlossen. Damit konnten wir unsere geschätzte hohe Arbeitsgeschwindigkeit für die Beschäftigten und Unternehmen auf hohem Niveau halten.“