Herne. Das Arbeitsgericht Herne hat seine Bilanz für das vergangene Jahr vorgelegt. Welche Rolle die Corona-Pandemie in den Verfahren gespielt hat.

Das Arbeitsgericht Herne hat seine Bilanz für das vergangene Jahr vorgelegt. Welche Rolle die Corona-Pandemie in den Verfahren gespielt hat.

Im Jahr 2022 seien 2294 Klagen eingegangen – das sei ein geringer Rückgang gegenüber dem Vorjahr um rund zwei Prozent. Damit bleibe das Arbeitsgericht Herne hinter dem Arbeitsgericht Dortmund das Gericht mit den meisten Verfahren in der westfälischen Gerichtsbezirk. Für die aktuellen fünf Richterstellen bedeute dies eine durchschnittliche Pro-Kopf-Belastung von rund 488 jährlich, bzw. über 40 monatlich neu zu bearbeitende Verfahren.

Sascha Dewender, Direktor des Herner Arbeitsgerichts, berichtet von einem leichten Rückgang der Zahl der Verfahren am Arbeitsgericht.
Sascha Dewender, Direktor des Herner Arbeitsgerichts, berichtet von einem leichten Rückgang der Zahl der Verfahren am Arbeitsgericht. © FUNKE Foto Services | Rainer Raffalski

„Bei den Streitgegenständen handelt es sich in der Mehrheit um Kündigungsschutzklagen. Den nächstgrößeren Anteil machen sogenannte Zahlungsklagen aus, bei denen es um finanzielle Ansprüche verschiedenster Art geht, wie zum Beispiel Vergütungen, Sonderzahlungen, Boni und Urlaubsentgelte,“ teilt Arbeitsgerichts-Direktor Sascha Dewender mit. Weitere typische Streitgegenstände seien Abmahnungen, Arbeitszeugnisse, Eingruppierungen, Versetzungen, betriebliche Altersversorgung, Urlaubsansprüche oder die Wirksamkeit arbeitgeberseitiger Weisungen gewesen.

Die meisten Verfahren enden durch einen Vergleich

Nur wenige Verfahren hätten einen Bezug zur Corona-Pandemie gehabt, Klagegegenstände seien beispielsweise Weisungen zum Masketragen oder gefälschte Impfzertifikate gewesen. Insgesamt habe es durch die Corona-Pandemie keine auffällig gehäuften Kündigungsschutzverfahren gegeben. Hier hätten sich offenbar die Regelungen zur Kurzarbeit und später die vielen Lockerungen bei den Coronaschutzmaßnahmen ausgewirkt, so Dewender.

Insgesamt seien im vergangenen Jahr 2445 Verfahren erledigt worden. Davon seien nur rund acht Prozent durch ein streitiges Urteil beendet worden, die große Mehrheit (66 Prozent) sei durch einen Vergleich erledigt worden. Rund 18 Prozent der Streitigkeiten seien in weniger als einem Monat, bzw. 75 Prozent in unter drei Monaten nach Eingang abgeschlossen worden.