Herne. Alles Schikane? Eine Herner Krankenschwester wehrt sich gegen Versetzungen. Verdi wirft der Klinik Winkelzüge vor, um die Klage zu blockieren.
Die Herner Krankenschwester Kristin Zuber (47) gibt in ihrem Kampf gegen mehrere Versetzungen am Recklinghäuser Prosper-Hospital nicht auf. Die Gewerkschaft Verdi wirft dem Arbeitgeber vor, Zuber für ihre gewerkschaftlichen Aktivitäten schikanieren zu wollen. Durch neue Versetzungen wolle der Arbeitgeber jedes Mal Klagen gegen die jeweils alte Versetzung verhindern. Vor Gericht können die Argumente von Verdi nicht überzeugen.
Ursprüngliche Klage geht vor das Landesarbeitsgericht
„Ich bin kein Einzelfall“, sagt Zuber, die selbst bei Verdi aktiv ist und vor der Verhandlung mit einer Fahne vor dem Arbeitsgericht steht. Ursprünglich habe sie für Pausen beim Maskentragen während der 8,5-Stunden-Schichten auf der Intensivstation protestiert. „Es wurde ohne jede Pause durchgearbeitet“, beklagt Zuber. Daraufhin sei sie „zwangsversetzt worden“. Der Arbeitgeber rechtfertigt die Versetzung als normale Umsetzung. Zuber wehrte sich mit Verdi-Hilfe. Der Fall beschäftigte zwischenzeitlich das Landesarbeitsgericht.
Das Landesarbeitsgericht wollte allerdings nicht entscheiden, weil Zuber zwischenzeitlich erneut versetzt worden war. Dadurch sei die erste Klage hinfällig geworden. Also ging’s für Versetzung Nummer zwei zurück zum Herner Arbeitsgericht, das über die neuerliche Versetzung entscheiden sollte.
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Mittlerweile zum dritten Mal versetzt worden – auch zweite Klage hinfällig?
Mittlerweile ist Kristin Zuber allerdings zum dritten Mal versetzt worden. Ist damit auch Klage zwei wieder hinfällig geworden? Das Gericht gab Kristin Zuber und ihrem Anwalt Peter Weispfenning direkt zu Beginn der Verhandlung den klaren Hinweis, dass die Klage wohl nicht im Sinne der Klägerin entschieden werden könne. „Das werden wir nicht mitmachen“, sagte Weispfenning. „Damit kann man keine Versetzung mehr bekämpfen, wenn ich die Leute kurz vor dem Verhandlungstermin erneut versetze.“
Für das Gericht müsste man sich „einen geeigneteren Fall aussuchen“, um das Vorgehen grundsätzlich juristisch in Frage zu stellen. Es liege schließlich einige Zeit zwischen der Versetzung am Jahresanfang und der Verhandlung jetzt. Weispfenning entgegnete nach einiger Sucherei, dass Zuber am 4. Januar von der neuen Versetzung (juristisch korrekt: „Umsetzung“) erfahren habe. Ursprünglich sei der Kammertermin für den 24. Januar vorgesehen gewesen. Das seien gerade einmal drei Wochen und ein klarer Zusammenhang erkennbar.
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Klinik-Anwalt Ralph Potthoff-Kowol empörte sich: „Ihre Mandantin soll aufhören, sich permanent verfolgt zu fühlen.“ Es handele sich um normale Umsetzungen und keine juristischen Winkelzüge, um Klagen zu verhindern. Zuber und das Verdi-Team wollen das nicht akzeptieren. Sie behalten sich vor, erneut eine höhere Instanz anzurufen, sollte die Klage – absehbar – verloren gehen. Die Verkündung steht noch aus.