Bochum/Herne. Ein Herner wird nach Jahren doch noch von seiner Vergangenheit eingeholt und wegen Vergewaltigung verurteilt – die Strafe fällt mild aus.

Mehr als dreieinhalb Jahre nach einem nächtlichen Vergewaltigungsvorfall auf einem Kundenparkplatz am Rande der Bielefelder Straße hat das Bochumer Landgericht gegen einen 22-jährigen Herner die maximale Bewährungsstrafe von zwei Jahren Jugendhaft verhängt. Die Aufklärung des rätselhaften Falls entpuppte sich als schwierig.

Bei dem Opfer handelte es sich um die Ex-Freundin des jetzt Verurteilten. In der fraglichen Nacht auf den 6. April 2020 war die junge Hernerin nach dem vorherigen Konsum von etwa einem Liter hochprozentigem Schnaps durch die Straßen getorkelt und dabei auf ihren „Ex“ getroffen. Offenbar sind beide dann gemeinsam zu dem in der Nähe geparkten Pkw des 22-Jährigen gelaufen. Dort angekommen, soll der Herner die sturzbetrunkene Frau nach und nach entkleidet und dann sexuell über sie hergefallen sein. Die Staatsanwaltschaft hatte den Zustand der Frau zum Zeitpunkt des Übergriffs als „widerstandsunfähig“ eingeordnet. „Sie hatte entweder das Bewusstsein gänzlich verloren oder aber war nicht mehr in der Lage, einen Willen zu bilden oder zu kommunizieren“, hieß es.

„Nimm Deine Freundin weg, die ist betrunken“

Nach dem Vergewaltigungs-Übergriff soll der Herner sein Smartphone genommen, eine Nachbarin der immer noch halbnackt und zudem erheblich beschmutzt durch Erbrochenes auf der Autorückbank liegenden Ex-Freundin angerufen und diese aufgefordert haben, vorbeizukommen. „Er hat gesagt: Komm‘ und nimm‘ deine Freundin weg, die ist betrunken“, hatte sich die 19-jährige Nachbarin als Zeugin vor der 5. Jugendstrafkammer erinnert.

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Über das, was zuvor in dem Pkw passiert sein muss, konnte auch die Nachbarin zunächst nichts herauskriegen. Sie hatte die taumelnde Hernerin seinerzeit mit zu sich in ihre Wohnung genommen. „Sie konnte nicht geradeaus laufen“, hatte sich die Zeugin erinnert. Tags darauf habe sie von der wieder zu Kräften gekommenen Frau die Frage gestellt bekommen: „Was ist eigentlich passiert? Ich erinnere mich an gar nichts.“ Erst mit deutlichem Zeitabstand folgte dann eine Strafanzeige.

Auflage: 1000 Euro Geldzahlung an gemeinnützige Organisation

Hundertprozentig rekonstruieren konnten die Richter den Vorfall auf dem Parkplatz nach wochenlanger Beweisaufnahme zwar nicht mehr. Zumal auch der Angeklagte zu Prozessbeginn erst geschwiegen hatte. Unterm Strich sei man aber überzeugt, dass der zur Tatzeit 18-Jährige in der fraglichen Nacht übergriffig im Sinne einer Vergewaltigung geworden sei, urteilte das Gericht. Als Bewährungsauflage wurde die Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 1000 Euro an eine gemeinnützige Organisation angeordnet.