Herne. Ein Vater aus Herne macht Selfies vom sexuellen Missbrauch seiner Tochter. Dann wird sein Handy beschlagnahmt - und alles fliegt auf.

Nach einer Serie von sexuellen Übergriffen auf seine eigene Tochter ist ein Familienvater aus Herne am Bochumer Landgericht zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Aufgeflogen waren die Missbrauchstaten, als das Smartphone des 46-Jährigen in die Hände von Kinderporno-Fahndern geraten war. Bereits im Jahr 2022 war es offensichtlich aufgrund von hinterlassenen Internet-Spuren in Holsterhausen zu einer Wohnungsdurchsuchung wegen des Verdachts auf Besitz von Kinderpornografie gekommen. Im Zuge dessen war unter anderem auch das Smartphone des Herner Familienvaters beschlagnahmt worden. Eine anschließende Analyse der von ihm im Foto-Ordner archivierten Bilder durch die Kriminalpolizei hatte zahlreiche „Kinderporno-Treffer“ zu Tage gefördert.

Noch viel erschütternder für die Herner Familie war das weitere Ergebnis der kriminaltechnischen Foto-Analyse. Weil der Vater teilweise selbst auf den Missbrauchsfotos zu erkennen war, entstand der dringende Verdacht, dass es sich bei dem vielfach abgelichteten Missbrauchs-Opfer offensichtlich um die eigene Tochter (heute zehn Jahre alt) des Angeklagten handeln muss. Im Mai 2023 wurde der Familienvater daraufhin festgenommen.

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Der Angeklagte hatte beim Prozessauftakt vor der 8. Jugendschutzkammer am Bochumer Landgericht sofort ein Geständnis abgelegt. Der Herner gab zu, den eigenen Missbrauch seiner minderjährigen Tochter mehrfach mit seinem Smartphone (Samsung S20+) fotografiert zu haben. „Ich mache es kurz und bündig. Ja, ich habe die Bilder so erstellt. Das stimmt so“, hatte der Familienvater an der Seite seines Verteidigers Egbert Schenkel (Bochum) eingeräumt.

Die sexuellen Übergriffe waren laut Staatsanwaltschaft im Zeitraum vor Januar 2022 passiert und in sämtlichen Fällen, während der 46-Jährige gemeinsam mit seiner Tochter in ihrem Kinderzimmer im Bett lag. Auf mindestens einem angefertigten Foto war laut Anklage „das Gesicht des Angeklagten deutlich zu erkennen“. Für die Familie und insbesondere für die Kindsmutter war das Bekanntwerden der Übergriffe durch den Vater ein riesiger Schock. Die offenbar massiv psychisch angeschlagene Mutter des Mädchens war im Prozess als Nebenklägerin aufgetreten. Dass der 46-Jährige die selbst gefertigten oder auch andere Kindesmissbrauchsbilder über das Internet verbreitet hat, konnte nicht feststellt werden. Das Urteil lautet auf sexuellen Missbrauch von Kindern und Schutzbefohlenen sowie Herstellen kinderpornografischer Inhalte.