Wuppertal/Herne. Ein 18-Jähriger soll mit einem Messer in einem Herner Bus einen Mann überfallen haben. Vor Gericht gab er überraschend eine weitere Tat zu.

Im Prozess um einen Raubüberfall mit einem 20-Zentimeter-Messer in einem Herner Bus hat ein 18 Jahre alter Angeklagte gestanden. Den Richterinnen und Richtern der Jugendstrafkammer im Landgericht Wuppertal bestätigte er: Einer seiner zwei Begleiter habe die Goldkette des Opfers, eines Mannes, „cool“ gefunden. Darauf sei es zum nächtlichen Raubüberfall in der letzten Sitzreihe der Linie 323 gekommen.

Als Hintergrund des Geschehens beschrieb er knapp: „Wir waren gemeinsam unterwegs.“ Im Prozess gab der 18-Jährige sogar zu: Er habe sich vier Wochen zuvor an einem bewaffneten Überfall auf eine Prostituierte in deren Arbeitswohnung in Hagen beteiligt.

Ort des Prozesses: das Landgericht in Wuppertal.
Ort des Prozesses: das Landgericht in Wuppertal. © FUNKE Foto Services | Jakob Studnar

Der Anklage zufolge ereignete sich der Busüberfall am Mittwochabend vor der Cranger Kirmes 2022, kurz nach 23.30 Uhr. Der Geschädigte soll sich geweigert haben, seinen Schmuck herauszugeben. Einer der Täter habe ihn bedroht: Wenn er die Kette nicht abgäbe, werde man ihn „abstechen“. Falls er auszusteigen versuche: das selbe. Einer der Angreifer habe die Kette dann vom Hals des Mannes gerissen. Dem Opfer gelang es aber, das Stück zurückzuerobern. Zeugen riefen die Polizei.

Die zwei übrigen Beteiligten des Angriffs müssen sich in jeweils eigenen Strafverfahren verantworten. In dem Wuppertaler Prozess stehen insgesamt fünf Angeklagte vor Gericht, alle im Alter zwischen 16 und 20 Jahren. Außer den Taten in Herne und Hagen sollen sie in Wuppertal einen Bekannten erpresst haben: Wenn er nicht 1000 Euro zahle, schneide man ihm die Finger ab.

Gerichtsurteile Herne – Lesen Sie auch:

In einer ungewöhnlichen Erklärung stellte der vorsitzende Richter gleich zur Eröffnung des Verfahrens klar: „Ich bin sehr erschrocken, mit welcher Selbstverständlichkeit die Angeklagten offenbar schwere Straftaten begangen haben.“ Für erwachsene Täter würde jeder einzelne bewaffnete Raub fünf Jahre Mindeststrafe bedeuten. Im Jugendrecht hingegen gehe es um Erziehung, erläuterte er den Angeklagten. Deshalb wolle das Gericht deren jetzige Einstellung zu den Geschehnissen wissen. Zu den Geständnissen aller fünf Angeklagter merkte er an: „Die eigentlich spannende Frage ist offen geblieben: Warum machen alle mit, wenn jemand sagt: ,Lasst uns eine Prostituierte überfallen’? Warum findet jemand eine Goldkette ,cool’ und dann passiert so was?“

Der 18-Jährige antwortete: Er habe sich vor den anderen beweisen wollen. Ein anderer sagte, Bekannte aus dem Umfeld der Gruppe hätten mit ähnlichen Taten angegeben. Das Gericht wird nun Zeugen befragen – und hat vier weitere Verhandlungstage vorgesehen.