Herne/Bochum. Befallen von inneren Stimmen hat eine Hernerin (44) Angst und Schrecken verbreitet. Sie ist hochgefährlich, urteilt das Gericht. Was es verfügt.

Nach einer Serie von gefährlichen Gewaltausbrüchen ist eine psychisch kranke Frau aus Herne am Bochumer Landgericht auf unbestimmte Zeit in eine geschlossene forensisch-psychiatrische Klinik eingewiesen worden. Die Richter stuften die 44-Jährige in unbehandeltem Zustand als unberechenbar und als Gefahr für die Allgemeinheit ein.

Die Beschuldigte hatte vor Gericht von schlimmen Träumen, imaginären Stimmen im Kopf und dem Gefühl, hypnotisiert worden zu sein, berichtet. Sämtliche ihr zur Last gelegten Vorfalle hatte die Hernerin abgestritten: „Das stimmt alles nicht.“ Nach Befragung der betroffenen Zeugen war das Gericht jedoch vom Gegenteil überzeugt und folgte mit der Anordnung der Sicherungsmaßregel am Ende der Empfehlung eines psychiatrischen Gutachtens.

Ort des Prozesses: das Justizzentrum in Bochum.
Ort des Prozesses: das Justizzentrum in Bochum. © FUNKE Foto Services | Gero Helm

In dem sogenannten Sicherungsverfahren vor der 12. Strafkammer ging es um acht Zwischenfälle zwischen dem 3. Mai 2022 und dem 1. April 2023. Die Hernerin soll unter anderem ihre Betreuerin angesprungen, ins Gesicht gespuckt, sie gekratzt und mit beiden Händen am Hals gewürgt haben. Eine Bekannte hatte die 44-Jährige über das Telefon in Angst versetzt, indem sie ihr ankündigte: „Gleich kommt der Tod!“

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Einem Pizzaboten soll die Hernerin vor ihrer Wohnungstür ins Gesicht geboxt und dessen Geldbörse (80 Euro) geraubt haben. Hausnachbarn soll die 44-Jährige erst den Strom abgestellt haben, anschließend am Rande von Polizeieinsätzen randaliert, Beamte mit einer Bratpfanne bedroht haben. Im Februar 2023 soll die Hernerin eine Pflegekraft in ihrer Wohnung zeitweise eingesperrt und beschimpft haben. Eine klassische Bestrafung (Haft) war mit Blick auf die krankheitsbedingt vorliegende Schuldunfähigkeit ausgeschlossen.