Herne/Bochum. Ein Jugendlicher (15) aus Herne hat in zwei Herner Schulen randaliert und schlimme Schäden angerichtet. Kann er die hohe Schadenssumme bezahlen?
Eine Jugendbande hatte ganze Arbeit geleistet: Zersplitterte Scheiben, umgestürzte Schränke, überflutete Räume: Mehr als ein Jahr ist es her, als Bilder unfassbarer Verwüstungen im Otto-Hahn-Gymnasium (OHG) und der Mont-Cenis-Gesamtschule (MCG) in Herne eine Welle der Empörung entfachten. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit beschäftigten die Vandalismus-Streifzüge jetzt das Bochumer Jugendschöffengericht. Ergebnis: Gegen einen 15-jährigen Herner wurde ein vierwöchiger Dauerarrest sowie die Ableistung von 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit verhängt.
Diesen Schuldspruch bestätigte Amtsgerichtsdirektor Oliver Hoffmann auf Anfrage nach der Verhandlung am am Donnerstag, 14. September. Der Schüler habe ein volles Geständnis abgelegt. Die für eine Jugendhaftstrafe erforderlichen „schädlichen Neigungen“ habe das Gericht nicht feststellen können und mit den Sanktionen letztlich dem Antrag der Staatsanwaltschaft entsprochen. Das Urteil gegen den zur Tatzeit 14-Jährigen umfasst zudem mehrere Diebstähle – darunter ein E-Scooter, eine Luftpumpe und ein Lehrerschlüssel – und lautet unter anderem auf gemeinschädliche Sachbeschädigung.
Herne: Taten am Pfingstwochenende 2022 verübt
Die polizeilichen Ermittlungen hatten ergeben, dass die Schulverwüstungen vom Pfingstwochenende 2022 im OHG und vom 14. Juni 2022 in der MCG offensichtlich durch eine sechsköpfige Jungen-Clique verübt wurden. Bei dem Vandalen-Streifzug an der Mont-Cenis-Straße waren drei Schüler aus Herne in einem Klassenraum auf frischer Tat beobachtet und danach mit auf die Polizeiwache genommen worden. Weil fünf Jungen aus der Clique zur Tatzeit noch nicht 14 Jahre alt und somit strafunmündig waren, wurden die Strafverfahren gegen sie eingestellt.
In das OHG waren die jungen Herner offenbar gleich an mehreren Tagen eingebrochen. Erstmals im Mai 2022 sollen der jetzt verurteilte 15-Jährige und ein Komplize vergeblich versucht haben, mit einem Nothammer in die Kellerräume einzusteigen. Rund um das lange Pfingstwochenende 2022 legte die Clique dann an dem Herner Gymnasium eine Vandalismusserie hin: Am 3. Juni sollen zwei Jungen verschiedene Spinde in Umkleidekabinen des OHG aufgebrochen haben. Bis Pfingstmontag (6. Juni) wurden in Klassenräumen und im Lehrerzimmer Türen aufgebrochen, Fenster zertrümmert, Computer und Mobiliar demoliert. Ein Abflussrohr von einem Spülbecken wurde abgetreten, andere Abflüsse verstopft und alle Wasserhähne aufgedreht. Ein Trakt der Mittelstufe wurde so unter Wasser gesetzt. Die Cafeteria im OHG glich einem Trümmerfeld. Dort fanden sich Besudelungen mit Essensresten, war mit Feuerlöschern gesprüht, waren Deckenplatten herausgerissen und die Geräte demoliert worden. Wie es hieß, soll der entstandene Sachschaden insgesamt 285.000 Euro betragen.
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Ob und inwieweit der jetzt verurteilte 15-Jährige und seine mutmaßlichen Kinder-Mittäter – gegebenenfalls über die Eltern beziehungsweise auch Haftpflichtversicherungen – für die Schäden zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, ist noch unklar. Eltern haften unter gewissen Voraussetzungen bei Aufsichtspflichtverletzungen.
In die Mont-Cenis-Gesamtschule waren der 15-Jährige und ein Cliquen-Mitglied offenbar zunächst durch eine offenstehende Tür gelangt. Auch hier war die Cafeteria verwüstet und unter Wasser gesetzt worden. Auch hier entstand – wie es hieß – „erheblicher Sachschaden“. Nach den Ermittlungen sollen von den Vandalen in der MCG angeblich sogar alle Herdplatten angeschaltet worden sein, um das Gebäude in Brand zu setzen.