Bochum/Herne. Ein Jugendlicher aus Herne hat drei minderjährige Mädchen missbraucht. Warum er um eine Gefängnisstrafe herum kommt.

Ein 19 Jahre alter Herner ist am Bochumer Landgericht wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen sowie sexuellen Übergriffs schuldig gesprochen worden. Ins Gefängnis muss er nicht.

Hintergrund waren Übergriffe auf seine zwei Cousinen und ein Nachbarskind in den Jahren 2020 und 2021. Die 5. Strafkammer sah von der Verhängung einer Jugendhaftstrafe gegen den zur Tatzeit 16- beziehungsweise 17-Jährigen ab, ordnete stattdessen Maßnahmen geprägt von dem im Jugendstrafrecht priorisierten Erziehungsgedanken an.

Ort des Prozesses: das Landgericht im Justizzentrum Bochum.
Ort des Prozesses: das Landgericht im Justizzentrum Bochum. © FUNKE Foto Service | Olaf Ziegler

Der Herner wurde angewiesen, mindestens zwei weitere Jahre in einer spezialisierten Jugendhilfe-Wohngruppe zu verbringen. Obendrein muss er in diesem Zeitraum eine bereits begonnene heilerzieherische Behandlung bei einer Fachstelle für Prävention sexualisierter Gewalt durchlaufen.

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Im Mittelpunkt des Prozesses standen sexuelle Übergriffe des Herners auf seine zwei Cousinen – damals vier und zehn Jahre – und ein Nachbarskind (8) in Köln. Dort hatte der heute 19-Jährige zur fraglichen Zeit übergangsweise bei engen Verwandten gelebt.

Mit Blick auf das noch jugendliche Alter des Herners bei den Übergriffen auf die Kinder fand der Prozess am Bochumer Landgericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.