Herne. Viele Hernerinnen und Herner haben sich bei der Herner Verbraucherzentrale über Werbebriefe eines Telefonanbieters beschwert. Das ist der Grund.
Telekommunikationsanbieter stehen immer wieder in der Kritik, aktuell erreichen die Herner Verbraucherzentrale Beschwerden über das Düsseldorfer Unternehmen 1N Telecom GmbH. Das ist der Grund.
1N Telecom verschickt Briefe an Hernerinnen und Herner, um einen Telefontarif zu bewerben. Auffällig: In dem Brief tauchen persönliche Daten wie Adresse und Telefonnummer des Adressaten auf. Aufgrund der Namensähnlichkeit zur Deutschen Telekom hätten Verbraucherinnen und Verbraucher teilweise angenommen, es handele sich nur um eine Änderung des laufenden Vertrags, sodass sie das beiliegende Dokument unterschrieben hätten. Anschließende Widerrufe seien von 1N Telecom teilweise ignoriert worden. Veronika Hensing, Leiterin der Herner Beratungsstelle, weiß, wie man gegen unerwünschte Werbepost vorgehen kann.
Absender prüfen
Wenn man unsicher ist, ob man einen Werbebrief eines fremden Unternehmens oder einen Brief seines Vertragspartners erhalten hat, sollte man den Absender des Briefes genau prüfen und das Schreiben zum Beispiel mit einer Rechnung ihres tatsächlichen Anbieters vergleichen.
Datenverarbeitung widersprechen
Falls Verbraucherinnen und Verbraucher in der Vergangenheit keine Vertragsbeziehungen mit einem Anbieter eingegangen sind, ist personalisierte Werbung per Post in der Regel unzulässig. Damit sie dennoch zulässig ist, müssten Verbraucher der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zum Zweck von Direktwerbung zugestimmt haben. Der Datenverarbeitung zu Direktwerbezwecken kann jedoch jederzeit widersprochen werden. Dafür können Verbraucher einen Musterbrief der Verbraucherzentrale NRW nutzen.
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Herkunft der Daten ermitteln
Die Empfängerinnen und Empfänger der Werbeschreiben der 1N Telecom erinnern sich nicht daran, mit dem Anbieter je Kontakt aufgenommen oder ein Gespräch geführt zu haben. Das wirft die Frage auf, wie das Unternehmen an die persönlichen Daten gelangen konnte. Unternehmen sind dazu verpflichtet, auf Anfrage über die Herkunft der Daten Auskunft zu geben. Das schreibt die Datenschutzgrundverordnung vor. Mit einem Musterbrief der Verbraucherzentrale NRW können Betroffene ein Unternehmen auffordern, Einblick in die gespeicherten Daten zu erhalten.
Beschwerde einreichen
Wenn Unternehmen persönliche Daten unrechtmäßig nutzen und verarbeiten, können Betroffene bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde eine Beschwerde einreichen. In NRW ist dies der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Das entsprechende Beschwerdeformular findet sich auf der Webseite des LDI NRW.
Weitere Informationen sowie Musterbriefe gegen unerwünschte Werbung unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/69759