Bochum/Herne. Zwei ihrer Kinder soll eine Hernerin getötet haben. Eine Nachbarin berichtet vor Gericht über ein „erschütterndes“ Telefonat mit der Angeklagten.

Im Herner Kindermord-Prozess gibt es ein neues brisantes Detail: Am Tag des Kliniktods eines Jungen wollte die Mutter angeblich unbedingt tanzen gehen. Als ihr zweites Kind um Leben und Tod kämpfte, soll die angeklagte Mutter (33) aus Herne weniger traurig, sondern voller Vorfreude auf ein bevorstehendes Konzert von DJ Bobo gewesen sein.

Daran hat sich eine frühere Nachbarin in dem Prozess am Bochumer Schwurgericht erinnert. Die Zeugin (39) berichtete, dass sie diese Mitteilung am Telefon sprachlos gemacht habe. „Ich habe ihr gesagt, dass das ja wohl nicht ihr Ernst ist“, sagte die nach Norddeutschland umgezogene Ex-Nachbarin am Montag, 6. Februar.

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Die Familien waren in Herne jahrelang befreundet. Vor allem die Angeklagte habe sich aber zwischendurch immer mal wieder merkwürdig abgekapselt. Über den Tod der zwei Kinder (2011 und 2012) habe man zwar gesprochen, Emotionen habe die Herner Mutter aber so gut wie nicht gezeigt. Sie hingegen habe dabei hemmungslos weinen müssen. „Sie fragte mich, warum ich denn heule, es sei doch nicht mein Kind“, erinnerte sich die Ex-Nachbarin.

Vor allem der zweite Todesfall des kleinen Justin hatte die Zeugin schockiert. Tags zuvor sei der Junge noch bei ihr zu Hause gewesen: „Er war topfit, hat Löffelbiskuit gegessen, unser Hund ist um ihn rumgelaufen.“ Nur Tage später dann die schockierende Todesnachricht. Als die Mutter ihr am Telefon davon erzählt habe, dass in der Kinderklinik gerade die Geräte abgestellt worden seien, sei dann aber vor allem ihre Vorfreude auf ein DJ-Bobo-Konzert durchgesickert. Ermittlungen zu einem möglichen Konzertkartenkauf führten später aber ins Leere.

Die Angeklagte soll zwei Kinder (19 Monate, zweieinhalb Monate) erstickt haben, bei ihrem dritten Jungen soll ein Tötungsversuch gescheitert sein. Die Richter hatten zuletzt signalisiert, dass sie die belastenden Aussagen von zwei verdeckten Ermittlerinnen für „nicht verwertbar“ halten. Der Prozess wird fortgesetzt.

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