Bochum/Herne. Ein „Polizisten-Schläger“ wird aus dem Saal direkt in eine psychiatrische Klinik überstellt. Der Herner sei hochgefährlich, so das Gericht.
Nach Wut- und Gewaltausrastern gegen Polizisten ist ein 25-jähriger Herner am Bochumer Landgericht auf unbestimmte Zeit in eine geschlossene forensisch-psychiatrische Klinik eingewiesen worden. Die Anordnung der Maßregel zum Schutz der Allgemeinheit war für die Richter alternativlos.
Der Angeklagte hatte gleich beim Prozessauftakt an der Seite seines Verteidigers Martin Gentz zugegeben, einen Kommissar-Anwärter im Juni 2020 bei einem Einsatz an der Stöckstraße ins Gesicht geschlagen zu haben. Der Polizist hatte einen Jochbein- und Augenhöhlenbruch erlitten. Mit Blick darauf, dass er kurz danach an der Heerstraße erneut gegen Polizisten gewütet und sich gegen seine Festnahme gesperrt haben soll, hatte der Herner auf Erinnerungslücken verwiesen.
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Vor Gericht hatten den Angeklagten vor allem neue Gewalt-Zwischenfälle in der jüngeren Vergangenheit eingeholt. Die prognostizierte Gefährlichkeit des 25-Jährigen stützten die Richter vor allem auf gewonnene Erkenntnisse aus drei Ermittlungsverfahren aus dem Winter 2022. Dabei ging es unter anderem um zwei massive Gewaltandrohungen bei Bewerbungsgesprächen durch den Herner.
Sachverständiger sieht akutes Gefahrenpotenzial für die Allgemeinheit
Neben der Anordnung der Psychiatrie-Unterbringung verhängten die Richter der 3. Strafkammer zwar parallel auch eine Art „Schatten-Haftstrafe“ in Höhe von zweieinhalb Jahren. Diese könnte aber wohl nur absolut ausnahmsweise zum Tragen kommen. Nachdem ein Sachverständiger den Herner wegen schizophrener Psychosen als dringend behandlungsbedürftig eingestuft, zudem ein akutes Gefahrenpotenzial für die Allgemeinheit attestiert hatte, wurde der 25-Jährige noch am Freitag, 3. Februar, per Eilentscheidung (einstweilige Unterbringung) in eine LWL-Klinik überstellt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.